Erweiterung der Grund+Mittelschule Rottenburg an der Laaber: Allgemeine Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1805L23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg an der Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grund+Mittelschule Rottenburg an der Laaber: Allgemeine Außenanlagen
Am Schulgelände der Pater-Wilhelm-Fink-Straße 18 wird ein Erweiterungsbau mit Verbindungsgang zum Bestandsgebäude errichtet: Allgemeine Außenanlagen, DIN 18300, 18315, 18316, 18317, 18318 Ausführungszeitraum: KW 18/2021-KW 30/2021.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Grund- und Mittelschule von Rottenburg a. d. Laaber befindet sich an der Pater-Wilhelm-Fink Straße 18. Auf dem zugehörigen Pausenhof soll ein Erweiterungsbau für die Schule errichtet werden. Zwischen Bestand und Neubau soll auch ein Verbindungsgang entstehen.
Folgende ca. Angaben sind für die Maßnahme relevant:
— ca. 1 500 m2 Betonsteinpflaster ausbauen,
— ca. 2 100 m3 Erdaushub,
— ca. 2 900 m2 Betonsteinpflaster verlegen,
— ca. 1 550 m2 Rasen- und Pflanzflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Walkertshofen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84091
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.