Einlagerung von Übermengen Pandemiezentrallager Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NAG000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einlagerung von Übermengen Pandemiezentrallager Bayern
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und im Zusammenhang mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und dem Vollzug hoheitlicher Aufgaben.
Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang „Schutz, Sicherheit und Prävention“. In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL im Rahmen der sog. Corona Pandemie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), insbesondere bei der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Distribution an die Bedarfsstellen im Freistaat Bayern. Hierzu betreibt der Freistaat Bayern ein Lager zur Vorhaltung von Material/Hilfsgütern für Pandemien.
Das LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats am 21.7.2020 und Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Pandemie Zentrallagers (PZB) beauftragt.
Das bestehende PZB im Norden Münchens wird in dieser Hinsicht weiterbetrieben und entsprechend der sich ändernden Anforderungen weiterentwickelt. Das PZB ist als Materiallager zur Sicherstellung der Versorgung mit PSA bei andauernden Schadensereignissen in Bayern vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Infektionsgeschehen wie z. B. Pandemien, aber auch weitere denkbare Schadensereignisse (z. B. Tierseuchen), die einen nicht auf andere Weise deckbaren Bedarf an Schutzausrüstung zur Folge haben. Die Versorgung der Bedarfsträger muss zu jeder Zeit möglich sein. Insbesondere in einer Mangelsituation ist eine schnelle Umschlagsgeschwindigkeit von angelieferten, zu prüfenden und auszugebenden Gütern an die Bedarfsträger ausschlaggebend.
Los 1 Einlagerung von Übermengen maximal 10 000 Palettenstellplätze
Für das dauerhaft geplante Pandemiezentrallager Bayern besteht ein temporärer Mehrbedarf an Lagerfläche.
Der AN übernimmt die Ein- und Auslagerung von bei ihm durch den AG angelieferter Ware inkl. Erfassung in einem Warenwirtschaftssystem und Übersendung der tagesaktuellen Daten an den AG.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn der AG den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist nicht möglich.
Los 2 Einlagerung von Übermengen maximal 10 000 Palettenstellplätze
Für das dauerhaft geplante Pandemiezentrallager Bayern besteht ein temporärer Mehrbedarf an Lagerfläche.
Der AN übernimmt die Ein- und Auslagerung von bei ihm durch den AG angelieferter Ware inkl. Erfassung in einem Warenwirtschaftssystem und Übersendung der tagesaktuellen Daten an den AG.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn der AG den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Flexibilität
Die Leistungserbringung ist in Art, Umfang und Güte flexibel an die jeweils geltenden Ziele und Bestimmungen und Bedingungen des durch die Bayerische Staatsregierung und/oder des LGL geknüpft (z. B. ausgerufenen Katastrophenfall, besondere Allgemeinverfügung, Notfallsituationen, Sonder- und Eilbedarfe).
2. Einsatzort
Die vom AN zu übernehmende Einlagerung muss in Deutschland stattfinden und die für den AN in diesem Rahmen tätigen Personen müssen sich insbesondere vor dem Hintergrund von möglichen Grenzschließungen während Zeiten von Pandemien zur jederzeitigen Leistungserbringung in Deutschland aufhalten. Ein uneingeschränkter Betrieb ist zur Sicherstellung der Versorgung mit Waren aus dem PZB unumgänglich.
3. Versicherungen
Vom AN sind die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Insbesondere ist von jedem AN eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 160 Mio. EUR vor der ersten Einlagerung von Waren auf Nachfrage des AG nachzuweisen.
4. Referenzen
Der AN legt mindestens 3 einschlägige Referenzen vor. Aus diesen muss sich ergeben, dass der AN innerhalb der letzten 6 Jahre Ware für externe AG im Umfang von jeweils mind. 5 000 Paletten über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten an einem Lagerort gelagert hat und 500 Lagerbewegungen (Paletten) im Monat durchgeführt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]