Technisches Gebäudemanagement TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 010/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Gebäudemanagement TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching.
Der AN erbringt im Zusammenhang mit dem Technischen Gebäudemanagement insbesondere folgende Leistungen. Die nachfolgende Aufzählung der Leistungen ist nicht abschließend, sämtliche vom AN zu erbringende Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen:
— Sicherstellung einer störungsfreien Verfügbarkeit der baulichen und technischen Anlagen, um zu jeder Zeit den Vorlesungs- und Forschungsbetrieb gewährleisten zu können,
— Technische Betriebsführung unter Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen und technischen Vorschriften und Regelwerke der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Anlagen im eigenen Verantwortungsbereich,
— Planung, Organisation, Durchführung und Nachverfolgung von Sachkundigen-Prüfungen und Instandhaltungsleistungen zur Feststellung des Ist-Zustandes der baulichen und technischen Anlagen und zur Erhaltung des Soll-Zustandes für die Anlagen im eigenen Verantwortungsbereich,
— Vorbereitung und Durchführung von Instandsetzungsleistungen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes der baulichen und technischen Anlagen nach Beauftragung durch den AG und den Anforderungen des AG und der Objektkoordination (anderer AN),
— Mithilfe bei der Planung, Begleitung, Unterstützung und Nachverfolgung von wiederkehrenden Sachverständigen-, Hygiene- und weiterer behördlichen Prüfungen,
— Mithilfe bei der Planung, Begleitung, Unterstützung und Nachverfolgung von Leistungen, die durch Dritte erbracht werden,
— Meldung und Nachverfolgung ungeplanter Vorkommnisse wie Betriebsstörungen, Mängel und Schäden an den AG und die Objektkoordination (anderer AN),
— Übernahme der Betreiberverantwortung für die vom AG delegierten Betreiberpflichten, insbesondere Hygienevorgaben, Instandhaltungsleistungen und die Verkehrssicherungspflicht,
— Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und Anlagenzugänglichkeit,
— Einsatz, Pflege und Fortschreibung eines CAFM-Systems mit Zugriffsrechten für den AG, die Objektkoordination (anderer AN), den Gebäudeservice und ausgewählte Dritte, sowie eines Ticketsystems mit Zugriffsrechten für den AG, die Objektkoordination, den Gebäudeservice und ausgewählte Dritte.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum einmalig um 3 weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens 6 Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Der AG wird die 4 geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (§§ 17 Abs. 4 Satz 1, 52 Abs. 1 VgV).
Auswahlkriterien/Punkteverteilung: Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Hinweis: es können für nachfolgende Auswahlkriterien (mit Ausnahme lit. f) – Auswahlkriterium 6) auch andere als die unter Ziffer III.1.3) 7) der Auftragsbekanntmachung geforderten Referenzen angegeben werden, für die die unter Ziffer III.1.3) 7) der Auftragsbekanntmachung genannten Merkmale 2 (Mindest-BGF) und 4 (Mindestauftragswert) nicht gelten; alle übrigen Anforderungen gem. Ziffer III.1.3) 7) der Auftragsbekanntmachung gelten jedoch auch für die nachfolgend genannten Referenzen).
a) Auswahlkriterium 1: Referenz Betriebsführung/Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers für
— mind. eine raumlufttechnische Anlage für Reinräume und einem Volumenstrom von mind. 3 500 m3/h: 3 Punkte,
— mind. eine raumlufttechnische Anlage mit 3 der folgenden Luftbehandlungsfunktionen (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten) und einem Volumenstrom von mind. 80 000 m3/h: 2 Punkte,
— mind. eine raumlufttechnische Anlage mit 2 der folgenden Luftbehandlungsfunktionen (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten) und einem Volumenstrom von mind. 80 000 m3/h: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
b) Auswahlkriterium 2: Referenz Betriebsführung/Instandhaltung von Anlagen der Gebäudeleittechnik
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers für
— mind. eine zentrale Gebäudeleittechnik mit Managementebene mit 30 000 Datenpunkten und/oder für eine pneumatisch gesteuerte Gebäudeautomatisierung mit mind. 250 Stellgliedern: 3 Punkte,
— mind. eine zentrale Gebäudeleittechnik mit Managementebene mit 20 000 Datenpunkten: 2 Punkte,
— mind. eine zentrale Gebäudeleittechnik mit Managementebene mit 10 000 Datenpunkten: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
c) Auswahlkriterium 3: Referenz Betriebsführung/Instandhaltung von Anlagen zur Dampferzeugung
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers für
— mind. eine Anlage zur Hochdruckdampferzeugung mit mind. BoB72 und einer Leistung von 750 kW: 3 Punkte,
— mind. eine Anlage zur Hochdruckdampferzeugung mit mind. BoB72 und einer Leistung von 500 kW: 2 Punkte,
— mind. eine Anlage zur Hochdruckdampferzeugung mit mind. BoB72 und einer Leistung von 250 kW: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
d) Auswahlkriterium 4: Referenz Betriebsführung/Instandhaltung von Anlagen zur Kälteerzeugung
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers für
— mind. eine Anlage zur Kälteerzeugung mit einer Leistung von 1 000 kW: 3 Punkte,
— mind. eine Anlage zur Kälteerzeugung mit einer Leistung von 500 kW: 2 Punkte,
— mind. eine Anlage zur Kälteerzeugung mit einer Leistung von 250 kW: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
e) Auswahlkriterium 5: Referenz Betriebsführung/Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers
— einer elektrotechnischen Anlage mit mind. 300 elektrischen Unterverteilern: 3 Punkte,
— einer elektrotechnischen Anlage mit mind. 200 elektrischen Unterverteilern: 2 Punkte,
— einer elektrotechnischen Anlage mit mind. 100 elektrischen Unterverteilern: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
f) Auswahlkriterium 6: Referenz Bruttogeschossfläche (BGF)
Referenzgegenständlich ist die Betriebsführung/Instandhaltung des Bewerbers für
— Objekte mit einer Fläche von mind. 200 000 m2 BGF: 3 Punkte,
— Objekte mit einer Fläche von mind. 150 000 m2 BGF: 2 Punkte,
— Objekte mit einer Fläche von mind. 100 000 m2 BGF: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
g) Auswahlkriterium 7: Anzahl Elektrofachkräfte
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 35 Elektrofachkräfte: 3 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 25 Elektrofachkräfte: 2 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 15 Elektrofachkräfte: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
h) Auswahlkriterium 8: Anzahl Haustechniker
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 35 MA der Spezialisierung Haustechniker. 3 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 25 MA der Spezialisierung Haustechniker. 2 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 15 MA der Spezialisierung Haustechniker. 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
i) Auswahlkriterium 9: Anzahl Teamleiter
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 7 MA mit Spezialisierung Teamleiter TGM: 3 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 5 MA mit Spezialisierung Teamleiter TGM: 2 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 3 MA mit Spezialisierung Teamleiter TGM: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
j) Auswahlkriterium 10: Anzahl Spezialisten Mess-Steuer-Regeltechnik (MSR)
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 7 MA mit Spezialisierung MSR: 3 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 5 MA mit Spezialisierung MSR: 2 Punkte,
— Bewerber beschäftigt in seinem Unternehmen 3 MA mit Spezialisierung MSR: 1 Punkt,
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium: 3 Punkte.
Ergeben sich auf Basis dieser Punkteverteilung keine 4 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber, erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als 4 geeignete Bewerber vor, behält sich der AG vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum einmalig um 3 weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens 6 Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB.
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln.
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens 6 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln.
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens 6 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) haben.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 100 Beschäftigten und von mindestens achtzig (80) Personen technisches Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2. Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 des Bewerbers. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
3. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Schaltberechtigung 20 kV beschäftigt, durch Vorlage von Nachweisen (Erst- oder Wiederholungsschulung) des Erwerbs der entsprechenden Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2, die nicht älter als 2 Jahre sind. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
4. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „Befähigte Person für Dampfkesselanlagen“ beschäftigt, durch Vorlage des Nachweises über einen Ausbildungslehrgang zum geprüften Kesselwärter gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), VDI Richtlinie 4068: Befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen (Blatt 1) und Bundesarbeitsblatt Teil Arbeitsschutz Nr. 4, Dampfkessel 1985/1.
Ist der Nachweis älter als 5 Jahre, ist zusätzlich ein Nachweis über eine Auffrischungsschulung zu erbringen, der nicht älter als 5 Jahre ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
5. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „Hygieneschulung nach VDI 6022 A – Sachkundiger für RLT“ beschäftigt, durch Vorlage eines entsprechenden Schulungsnachweises der nicht älter als 3 Jahre ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
6. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „DVS Schweißerprüfungsbescheinigung nach EN 287-1 141 T BW 1.1 S t3.0 D60 H-L045 ss nb“ beschäftigt, durch Vorlage eines entsprechenden Schulungsnachweises. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
7. Eigenerklärung über genau 2 geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Technisches Gebäudemanagements jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Merkmal 1: Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des Technisches Gebäudemanagements mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben.
b) Merkmal 2: Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 80 000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF).
c) Merkmal 3: Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2018 geendet haben).
d) Merkmal 4: Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) haben.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 100 Beschäftigten und von mindestens achtzig (80) Personen technisches Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) (Technisches Gebäudemanagement mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Schaltberechtigung 20 kV beschäftigt, durch Vorlage von Nachweisen (Erst- oder Wiederholungsschulung) des Erwerbs der entsprechenden Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2, die nicht älter als 2 Jahre sind. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
3. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „Befähigte Person für Dampfkesselanlagen“ beschäftigt, durch Vorlage des Nachweises über einen Ausbildungslehrgang zum geprüften Kesselwärter gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), VDI Richtlinie 4068: Befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen (Blatt 1) und Bundesarbeitsblatt Teil Arbeitsschutz Nr. 4, Dampfkessel 1985/1.
Ist der Nachweis älter als 5 Jahre, ist zusätzlich ein Nachweis über eine Auffrischungsschulung zu erbringen, der nicht älter als 5 ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
4. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „Hygieneschulung nach VDI 6022 A – Sachkundiger für RLT“ beschäftigt, durch Vorlage eines entsprechenden Schulungsnachweises der nicht älter als 3 Jahre ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
5. Nachweis, dass der Bewerber in seinem Unternehmen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation „DVS Schweißerprüfungsbescheinigung nach EN 287-1 141 T BW 1.1 S t3.0 D60 H-L045 ss nb“ beschäftigt, durch Vorlage eines entsprechenden Schulungsnachweises. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
6. Eigenerklärung über genau 2 geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Technisches Gebäudemanagements jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Merkmal 1: Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des Technisches Gebäudemanagements mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben.
b) Merkmal 2: Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 80 000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF).
c) Merkmal 3: Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2018 geendet haben).
d) Merkmal 4: Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
— dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW3 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0DW27.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.