Neubau Förderzentrum Zinneberg – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glonn
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schloss-zinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Förderzentrum Zinneberg – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung notwendig. Hierzu soll ein Schulhausneubau in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden.
Schloss Zinneberg
Zinneberg 3
85625 Glonn
— Allgemeines
Die Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten betreibt am Standort Schloss Zinneberg seit 1929 das Förderzentrum, das eine Mittel- und eine Berufsschule umfasst. Die Geschichte des Schlosses reicht inzwischen über tausend Jahre zurück. Das Förderzentrum ist fester Bestandteil von Schloss Zinneberg, das neben der Schule und den kirchlichen Einrichtungen u. a. eine Heilpädagogische Tagesstätte, eine Kinderkrippe und einen Klosterladen beherbergt.
Die schulische Einrichtung ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzentrum zur sozialen und emotionalen Entwicklung mit Offener Ganztagesschule. Einzugsgebiet der Schule sind der gesamte Landkreis Ebersberg und die anliegenden Landkreise. Schüler und Schülerinnen, die an Regelschulen aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr beschult werden können, werden an das Förderzentrum überwiesen. Für diese Kinder und Jugendlichen reicht der bestehende schulische Rahmen nicht aus. Hier sind darüber hinausgehende sonder- und sozialpädagogische Maßnahmen erforderlich, um eine gesellschaftliche Integration sicherzustellen.
Die Schule benötigt ergänzende sozialpädagogische Dienstleistungen, die sie selbst im Rahmen des Unterrichts nicht erbringen kann. Die Förderschüler haben oft große Probleme, ihre Hausaufgaben selbstständig zu erledigen und ihre Freizeit kreativ und verantwortungsbewusst zu gestalten. Ein Großteil der Schüler und Schülerinnen benötigt hierzu professionelle Unterstützung, aber auch außerschulische Bildungsangebote, die ihnen neue Perspektiven für Freizeitgestaltung eröffnen und ihr Bildungsverständnis erweitern.
— Aufgabenstellung
Die denkmalgeschützten Räumlichkeiten im Schloss Zinneberg bieten zukünftig nicht mehr genug Platz, um den Bedarf zu decken. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung notwendig. Gemäß festgelegtem Raumprogramm werden eine HNF von 1 802 m2 und eine BGF von ca. 3 500 m2 zugrunde gelegt. Aus den Belangen des Denkmalschutzes in Kombination mit brandschutztechnischen Auflagen im Bestand folgte die Festlegung zum Schulhausneubau als Ersatzbau für die Räumlichkeiten im Bestand. Der Schulhausneubau soll an anderer Stelle auf dem Gelände in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden. Hierbei ist auch eine Ausgabeküche zur Verköstigung von 24 Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
— Integration des Neubaus in die Gesamtanlage
Hinsichtlich der Ausführungen zur Integration des Neubaus in die Gesamtanlage wird angesichts der an dieser Stelle beschränkten Zeichenanzahl auf die die gleichnamige Datei verwiesen, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
— Kosten und Termine
Die Gesamtkosten für den Schulhausneubau werden auf 11,6 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) geschätzt. Der Schätzung liegt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zugrunde.
Baubeginn: ca. Ende 2021
Fertigstellung: Herbst 2023
Nutzungsbeginn: Herbst 2023
Für den beschriebenen Schulhausneubau sind der Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (= Starkstromanlagen), 5 (= Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (= Förderanlagen), Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsgrundlage für die Verkürzung der Angebotsfrist ist § 17 Abs. 8 VgV (hinreichend begründete Dringlichkeit) in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Förderzentrum Zinneberg – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://knab.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).