OMV Gleisharfe Baulos rail track Referenznummer der Bekanntmachung: Y.3019040_2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.omv.com
Abschnitt II: Gegenstand
OMV Gleisharfe Baulos rail track
Die OMV Deutschland GmbH betreibt auf ihrem Werksgelände in Burghausen eine Raffinerie mit Nebenanlagen. Südlich sind Übergabe- und Bereitstellungsgleise angeordnet, auf der Güterwaggons bereitgestellt werden, bevor sie zu den Be- und Entladestellen innerhalb des Raffiniergeländes rangieren oder von diesem abtransportiert werden.
Diese Gleisanlage soll Richtung Westen um weitere 7 Gleise erweitert werden. Folgende Arbeiten sind durchzuführen:
— Abbrucharbeiten,
— Stützmauern und Schächte,
— Rohrpressung,
— Bodenverbesserung,
— Gleisunterbau,
— Gleisoberbau,
— Straßenbau,
— Entwässerung,
— Kabeltiefbau,
— E-Technik,
— Kabelumlegearbeiten,
— Technische Ausrüstung,
— Eisenbahntechnische Ausrüstung,
— Zaunanlage.
Die Arbeiten beinhalten die Tiefbau-Grabungsarbeiten und Eisenbahn Oberbauarbeiten inkl. Gleis- und Weicheneinbauten. Die genaue Abgrenzung ist dem Leistungsverzeichnis und der Baubeschreibung zu entnehmen.
84489 Burghausen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauarbeiten betreffend die Erweiterung und den Ausbau der Gleisanlagen nebst zugehöriger Nebenanlagen. Das sind im Speziellen:
— 7 Gleise,
— 12 Verzweigungsweichen und 2 Ausbindeweichen aus den bestehenden Gleisanlagen,
— Beleuchtungsanlage für die Gleisanlagen und Begleitstraße inkl. Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Kamerasysteme, etc,
— Kabelinfrastruktur (Kabelschächte, Tröge und Trassen) zur sicheren Führung der Leitungen für die Versorgung der elektrotechnischen Anlagen,
— Nebenanlagen:
—— Begleitstraßen/Wege,
—— Schienenschmieranlage,
—— Entwässerungsanlagen,
—— Eine Gleisüberfahrt,
—— Einfriedung mit Toranlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes. Der Nachweis ist mittels Kopie der jeweilig einschlägigen Eintragung zu führen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
d) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
f) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung einer Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsgeschäftlich vertritt – mittels Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Formular 234 (mit dem Angebot vorzulegen),
g) Bei Unteraufträgen und/oder Eignungsleihe: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formular 233 und bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebenes Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Formular 235 (mit dem Angebot vorzulegen),
Alle in III.1.1) geforderten Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmern jeweils gesondert mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes in deutscher Übersetzung beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Zur Nachweisführung ist soweit einschlägig der entsprechende Abschnitt im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind bei Bedarf als eigene Anlagen dem Angebot beizufügen.
a) Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Kalenderjahr 2021,
b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags gemäß Ziffer II.2. sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
— Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme je Schadensfall von 15 Mio. EUR für Personenschäden und 15 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden betragen.
— Mindestjahresumsatz (netto) bezogen auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von: 16 Mio. EUR (netto).
Alle in III.1.2) geforderten Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmern jeweils gesondert mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes in deutscher Übersetzung beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Zur Nachweisführung ist soweit einschlägig der entsprechende Abschnitt im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind bei Bedarf als eigene Anlagen dem Angebot beizufügen.
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) worden sind. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags gemäß Ziffer II.2. sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
b) Eignungsbescheinigung für Schweißarbeiten am Oberbau des DB-Konzerns nebst entsprechender Zulassung für Oberbauschweißungen beim DB-Konzern. Der Nachweis im o. g. Umfang ist mit dem Angebot vorzulegen.
c) Folgende Mindestanforderungen werden an Fahr- und Bedienpersonal (Unternehmerkräfte) für gleisfahrbare Baumaschinen auf den öffentlichen Schienennetz gestellt:
— Ausbildung und Prüfung nach Modulreihe 049 bzw. 931 durch anerkannte Bildungsträger bzw. durch vom Infrastrukturbetreiber autorisierte Prüfingenieure,
— Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung durch eine Prüfungsbescheinigung, welche durch eine vom Eisenbahnbetriebsleiter DB Netz bestellte Prüfungskommission erstellt worden ist,
— Die Tauglichkeit nach Ril 107 (Tauglichkeit feststellen) muss vorhanden sein,
— Die erforderliche Strecken- bzw. Ortskenntnis nach Ril 492 muss bei den eingesetzten Unternehmerkräften mit Beginn der Arbeiten vorhanden sein oder durch betriebliche Ersatzmaßnahmen sichergestellt werden,
— Jede Person, die auf Schienenwegen öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein Eisenbahnfahrzeug führt, muss im Besitz einer Erlaubnis gemäß Koril 492.0753 (Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie) sein.
Die entsprechenden Nachweise sind jeweils gesondert mit dem Angebot vorzulegen.
Es müssen mind. 2 Referenznachweise über vergleichbare Leistungen wie folgend aufgeführt vorgelegt werden:
— Bau von mindestens 10 km Gleislänge,
— Bau von 10 Weichen.
Jeweils in Deutschland ausgeführt
Die Referenznachweise müssen folgenden Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Alle in III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmern jeweils gesondert mit dem Angebot vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes in deutscher Übersetzung beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Zur Nachweisführung ist soweit einschlägig der entsprechende Abschnitt im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind bei Bedarf als eigene Anlagen dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y72DWJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Übrigen gelten u. a. die Regelungen gemäß der §§ 134 und 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]