Ehem. Offizierssiedlung — Umnutzung militärischen Wohnens - Drainagen trennen von SW-Leitung Referenznummer der Bekanntmachung: FB6A-STB-018/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ehem. Offizierssiedlung — Umnutzung militärischen Wohnens - Drainagen trennen von SW-Leitung
Ehem. Offizierssiedlung — Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung Buchenstraße in Bamberg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Baugrundstück mit den zu sanierenden Gebäuden liegt entlang der Buchenstraße und wurde bisher für militärisches Wohnen genutzt. Es befinden sich entlang der Buchenstraße insgesamt 15 Doppelhäuser (= 30 Doppelhaushälften) und ein Einfamilienwohnhaus. Bei 10 Doppelhäusern (=20 Doppelhaushälften) sind weitergehende Arbeiten durchzuführen. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich von 2019 bis voraussichtlich 2022, unterteilt sich in mehrere Bauabschnitte und wird im Rahmen der Städtebauförderung und dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KommWFP) durch die Regierung von Oberfranken und dem Freistaat Bayern gefördert. Gewerk: Drainagen trennen von SW-Leitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.