Beschaffung von Computer Hardware und Software für Schulen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altoetting.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Computer Hardware und Software für Schulen
Interaktive Schultafeln.
Schulen Stadt Altötting
— 20 x interaktive Displays 86 Zoll,
— 20 x Pylonen-Höhenverstellung für interaktives Display 86“,
— 20 x Steuer-Computer,
— 20 x Kabelpaket: Displayport, HDMI,
— 1 Lieferung und Inbetriebnahme,
— 1 x Schulung,
— 20 x Garantieerweiterung,
— Montagearbeiten Pylonen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214596
Gemäß Formularblatt L124 für Eigenerklärungen verfügbar unter [URL] Abschnitte I) und II).
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise (L235 und L236) auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214596
Gemäß Formularblatt L124 für Eigenerklärungen verfügbar unter [URL] Abschnitte I) und II).
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise (L235 und L236) auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214596
„Gemäß Formularblatt L124 für Eigenerklärungen verfügbar unter [URL]“
Dann sich bitte noch für entsprechend in Abschnitt IV von L124 geforderte Nachweise konkret entscheiden, die abverlangt werden sollen und hier direkt bezeichnen und in nächster Zeile aufführen (z.B. zu Referenzen mit Mindestvorgaben die erfüllt werden sollen /technische Fachkräfte/Beschreibung Qualitätssicherungsmaßnahmen/Lieferkettenmanagement)
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise (L235 und L236) auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214596
— L 124 Eigenerklärungen,
— Leistungsverzeichnis,
— L 214.h Besondere Vertragsbedingungen,
— L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen,
— L 217 Covid-19-bedingte-Mehrkosten,
— L 244 Datenverarbeitung,
— Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen,
— Scientology Schutzerklärung,
— L2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit,
— Auszug Förderbedingungen und Förderbescheid,
— Bietergemeinschaft und Subs L234/L235/L236,
— Liefer-/Bauzeitenplan des Angebots,
— Auftragsbekanntmachung und L212 VGV.
Abschnitt IV: Verfahren
84503 Altötting
— Hr. Rabenbauer,
— Hr. Sterflinger.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.