M0024 Modellprojekt Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – 21LO0001 Lieferung von Lastenrädern, Stationen und Ladeinfrastruktur inklusive Inbetriebnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 21LO0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0024 Modellprojekt Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – 21LO0001 Lieferung von Lastenrädern, Stationen und Ladeinfrastruktur inklusive Inbetriebnahme
Die Stadt Würzburg hat sich im Rahmen des Modellprojekts „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten“ das Ziel gesetzt, mehr Menschen zur Nutzung des Fahrrades sowohl im Alltag als auch in der Freizeit zu motivieren und damit einen Beitrag zur CO2-Minderung zu leisten. Deshalb sollen 45 elektrisch unterstützte Lastenräder beschafft werden, welche an 14 öffentlichen Mietradstationen rund um die Uhr und vollautomatisch gemietet werden können. Eine Freefloating-Variante ist nicht vorgesehen. Die Aufladung der Antriebs-Akkus muss automatisch an den Mietrad-Stationen erfolgen.
97070 Würzburg
— 45 elektrisch unterstützte gleichartige einspurige Lastenräder,
— 45 elektronische Schlösser (eins pro Fahrrad),
— 14 Lastenrad-Mietstationen:
Je nach Standort mit 2-5 eindeutig markierten Aufstellflächen oder Anschlusspunkten (geordnetes und sicheres Abstellen), automatische Ladetechnologie
— Druckvorlage für Informationstafeln mit Hinweisen zur Nutzung des Lastenrad-Mietsystems und Informationen zum bayerischen Lastenradprojekt,
— für gelieferte Produkte Dokumentation, Stücklisten, verständliche, grafisch unterstützte Anleitungen für Bedienung und Wartung, Konformitätsdokumente zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Normen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR) durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Zusicherung der Versicherung bzw. entspr. Versicherungsnachweis,
— Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB durch Eigenerklärung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners, durch Eigenerklärung. Bei Bietern der engere Wahl, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen durch Eigenerklärung (Auflistung). Bei Bietern der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen,
— Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren durch Eigenerklärung. Bei Bietern der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch entsprechenden Nachweis,
— Auflistung der dem Angebot beigefügten Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter in der Eigenerklärung. Die Muster, Beschreibungen oder Fotografien sind dem Angebot beizufügen. Es sind in jedem Fall Fotografien vorzulegen. Bei Bietern der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch entsprechenden Nachweis der Echtheit,
— Bestätigung des Vorliegens von Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen durch Eigenerklärung. Bei Bietern der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch entsprechenden Nachweis der Echtheit der Bescheinigungen.
Technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Mitarbeiter mit einer Berufsausbildung zum Elektriker.
Siehe Auftragsunterlagen
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIGerlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. VI.4.4)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 22.4.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i. V. m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
— Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]