Leasing- und Servicevertrag für die Ausstattung mit Drucker- und Multifunktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004771
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing- und Servicevertrag für die Ausstattung mit Drucker- und Multifunktionsgeräten
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Einmalige optionale Vertragsverlängerung von 12 Monaten, für die Verlängerung ist von unveränderten Rahmenbedingungen auszugehen.
Folgende optionalen Leistungen (ohne Abrufverpflichtung durch den Auftraggeber) sind vorgesehen:
— Optionale Geräte Umzüge und Change Requests,
— Optional Drucker A4,
— Optionale Ausstattungsvarianten / Zubehör.
Die eingehenden Angebote werden nach der mit den Vergabeunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing- und Servicevertrag für die Ausstattung mit Drucker- und Multifunktionsgeräten
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterium ist das Wirtschaftlichste Angebot nach UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode / Schwankung: 10 % / Entscheidungskriterium: Leistung
Der Auftraggeber möchte im Rahmen der Ausschreibung eine Teststellung bei der SBK vor Ort durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung, die schriftlichen Angaben, die der Bieter im Rahmen des Angebots macht, im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren (verifizierende Teststellung) und eine Nachbewertung durchzuführen sowie zusätzliche Bewertungskriterien zu prüfen und zu bewerten. Eine Teststellung erfolgt nur dann, wenn das Angebot eine Zuschlagschance hat. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Teststellung besteht für den einzelnen Bieter jedoch nicht.
Die Teststellung wird voraussichtlich in KW 48 / 49 stattfinden
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 13.11.2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).