Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums Hofstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 6360-Betrieb AWZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallberatung-landsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums Hofstetten
Gestellung von 2 Mann Personal, Verladebagger, Radlader und Abrollkipper - LKW für den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums Hofstetten zur Unterstützung des Landkreises Landsberg am Lech. Zuordnen und Verladen von Abfällen und Wertstoffen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt ab dem 1.1.2022, mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024
— die Gestellung von 2 Mann Personal,
— die Verladung von Abfällen und Wertstoffen mit Bagger und Radlader,
— und das Vorhalten von Containern.
Zur Unterstützung des Landkreises Landsberg am Lech für den Betrieb am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.