Bestandsdatenerfassung TGA, gemäß CAFM-Connect Referenznummer der Bekanntmachung: 664-0004-2021-F-IN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandsdatenerfassung TGA, gemäß CAFM-Connect
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt, in einem Teil der im Eigentum befindlichen Gebäude eine Stammdatenaufnahme der technischen Gebäudeausstattung (TGA) auszuschreiben.
Der Auftragnehmer soll dabei nach Vorgabe der Stadt Ingolstadt diverse Anlagenattribute der TGA in Anlehnung an den CAFM-Connect Standard aufnehmen und die Bauteile mit einem Barcode versehen.
Es handelt sich dabei um ca. 190 Gebäude unterschiedlicher Nutzungen (KiTas, Schulen, etc.) mit einer Gesamtfläche von rd. 400 000 qm (BGF).
Der Projektstart ist für August 2021 geplant und die Leistungen soll im Sommer 2022 abgeschlossen werden.
Ingolstadt
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt, in einem Teil der im Eigentum befindlichen Gebäude eine Stammdatenaufnahme der technischen Gebäudeausstattung (TGA) auszuschreiben.
Der Auftragnehmer soll dabei nach Vorgabe der Stadt Ingolstadt diverse Anlagenattribute der TGA in Anlehnung an den CAFM-Connect Standard aufnehmen und die Bauteile mit einem Barcode versehen.
Es handelt sich dabei um ca. 190 Gebäude unterschiedlicher Nutzungen (KiTas, Schulen, etc.) mit einer Gesamtfläche von rd. 400 000 qm (BGF).
Der Projektstart ist für August 2021 geplant und die Leistungen soll im Sommer 2022 abgeschlossen werden.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
— Kriterium 1: Referenzen mit 25 %,
— Kriterium 2: Jahresumsatz mit 20 %,
— Kriterium 3: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit 15 %,
— Kriterium 4: Anzahl der Meister bzw. höher qualifizierten MA mit 15 %,
— Kriterium 5: Vorhandensein eines Qualitätsmanagements ISO 9001 mit 25 %,
Die Vergabestelle vergibt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Punkte. Die Punkte werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben die finale Punktzahl je Kriterium. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Gesamtpunkten für alle Kriterien.
Die Auswahl erfolgt wie im Formblatt 840 „Wertungsmatrix Teilnahme“ der Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Bewertung ist unter der Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Phase) erfolgt an die nach der Punktebewertung besten Bieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft bewerben, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung Formblatt „L124 Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich Bearbeitbares Formblatt unter:
http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter: https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Siehe III.1.1. und Vergabeunterlagen
Mindestanzahl festangestellter Mitarbeiter:
Zur Durchführung und Sicherung der erforderlichen Qualität bedarf es einer gewissen Stammbelegschaft.
Mindestanzahl an festangestellten Mitarbeitern: 4
Die Anzahlt der festangestellten Mitarbeiter ist im Rahmen des Teilnahmeantrags anzugeben.
Referenzen:
Mindestanforderung entsprechend Formblatt „L124 Eigenerklärung zur Eignung“ sind 3 vergleichbare Referenzen im Bereich der Stammdatenaufnahme innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag entsprechend der Vergabeunterlagen zu benennen.
Siehe III.1.3 und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungen sind über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die erforderlichen Anlagen (Referenznachweise, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Nachweis Qualitätsmanagement DIN ISO 9001 usw.) sind als Anlage zum Teilnahmeantrag ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform einzureichen. Siehe hierzu auch Formblatt 830 (Übersicht einzureichende Unterlagen) in den Vergabeunterlagen.
Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Kommunikationsplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ingolstadt.de