TNW_Stadt Günzburg_Sanierung und Erweiterung historische Jahnhalle_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 82/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guenzburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Günzburg_Sanierung und Erweiterung historische Jahnhalle_Arch
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung/Revitalisierung der historischen Jahnhalle.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden stufenweise die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI, i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Einbindung der Nutzer/Kommunikation mit den Vereinen sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Leistungsphase 9 beauftragt.
Historische Jahnhalle 89312 Günzburg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung/Revitalisierung der historischen Jahnhalle. Die Jahnhalle wird seit ihrer Errichtung vor bald 90 Jahren (erbaut als Turn - und Festhalle) als Sporthalle genutzt. Sie ist ein Baudenkmal im expressiven Stil aus dem Jahr 1928 und in vielen Aspekten noch im Urzustand. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 unter Denkmalschutz gestellt. Es bedarf jetzt einer dringenden, grundlegenden Sanierung. Die Jahnhalle ist das einzige noch erhaltene historische Gebäude zwischen Hofgartenweg und Jahnstraße und befindet sich im förmlich festgesetzten „Sanierungsgebiet I – Südliche Altstadt“.
Die Halle wird derzeit von einer Vielzahl von Vereinen genutzt. Aufgrund des umfassenden Sanierungsbedarfs des Gebäudes ist eine Generalsanierung erforderlich. Das Nutzungskonzept sieht vor, die Jahnhalle weiterhin als multifunktionales Bürgerhaus zu nutzen. Die bestehenden Nutzungen sollen beibehalten werden, die Jahnhalle bleibt eine Sporthalle und ein Haus für Vereine. Sie soll dementsprechend saniert und ertüchtigt werden. Im Zuge der weiteren Planung können u. U. auch Veränderungen der Raumaufteilung notwendig werden, eine enge Abstimmung mit den Vereinen ist erforderlich.
In den letzten Jahren wurden bereits das Dach sowie die Südfassade saniert. Die oberste Geschossdecke wurde gedämmt, die Wärmeversorgung an das Forum angeschlossen. Es besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Sanierungsbedarf. Insbesondere die fehlende Barrierefreiheit und die Toilettenanlagen stellen eine starke Beeinträchtigung der Funktionalität und Attraktivität des Gebäudes dar. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Toilettenanlagen und den Geräteraum an der Nordseite des Gebäudes abzureißen und an gleicher Stelle durch einen neuen Anbau mit barrierefreiem Zugang, Aufzug, Lager und neuen Toiletten zu ersetzen.
Entsprechend den Vorgaben des hier maßgeblichen Förderprogramms „Innen statt Außen“ müsste die Durchführung der Maßnahme 2025 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für Sanierung und Erweiterung werden auf 3 Millionen EUR inklusive Mehrwertsteuer geschätzt.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden stufenweise die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI, i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Einbindung der Nutzer/Kommunikation mit den Vereinen sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Leistungsphase 9 beauftragt.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:
— 50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 10 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke:
— 50 Punkte: ab 6 Architekten/Ingenieure,
— 30 Punkte: ab 4 Architekten/Ingenieure,
— 10 Punkt: ab 2 Architekten/Ingenieure.
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Denkmalgeschützte öffentliche Gebäude (Sanierungen, Umbauten)
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Lph. (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 3 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet.
Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden.
(Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Gebäudetyp:
— 20 Punkte: denkmalgeschützte öffentliche Gebäude,
— 10 Punkte: andere denkmalgeschützte Gebäude,
— 5 Punkte: Umbau / Sanierung historischer Gebäude ohne Denkmalschutz.
Kriterium 2: Art der Durchführung:
— 20 Punkte: Sanierung/Umbau und Erweiterung,
— 10 Punkte: Nur Sanierung/Umbau oder nur Erweiterung.
Kriterium 3: Partizipative Entscheidungsprozesse
— 10 Punkte: Durchführung mit partizipativen Entscheidungsprozessen,
— 5 Punkte: Projektbearbeitung unter Einbindung von Vereinsstrukturen.
Kriterium 4: Städtebauförderung „Innen statt Außen“/Revitalisierung
— 10 Punkte: Durchführung der Maßnahme im Rahmen eines Förderprogramms im Bereich Städtebau/Revitalisierung,
— 5 Punkte: Revitalisierung der Bausubstanz war Teil der Aufgabenstellung.
Kriterium 5: Leistungsumfang
— 20 Punkte: Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht,
— 10 Punkte: Leistungsphasen 2-7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht.
Kriterium 6: Größenordnung
— 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) größer 2,5 Mio. EUR,
— 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 1,5 und 2,5 Mio. EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Lph. 1-4,
— Stufe 2: Lph. 5-7,
— Stufe 3: Lph. 8 u. 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.12.2025.
Weitere projektbezogene Unterlagen werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.. das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B. Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen): Denkmalgeschützte öffentliche Gebäude (Sanierungen, Umbauten) der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu folgenden Kriterien:
a. Kriterium 1: Gebäudetyp,
b. Kriterium 2: Art der Durchführung,
c. Kriterium 3: Partizipative Entscheidungsprozesse,
d. Kriterium 4: Städtebauförderung „Innen statt Außen“/Revitalisierung,
e. Kriterium 5: Leistungsumfang,
f. Kriterium 6: Größenordnung.
Mindestkriterien:
— Es muss sich um eine Sanierung/Umbau und/oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes handeln (reine Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen),
— Der bearbeitete Leistungsumfang muss mindestens Leistungsphase 2-5 umfassen,
— Die Projektkosten müssen mindestens bei 1,0 Mio. EUR liegen,
— Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten
Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Achtung: Jede Referenz muss die nachfolgend, aufgelisteten Kriterien erfüllen um gewertet zu werden!
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), Um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDWT9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.