Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe Berchtesgadener Land: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Referenznummer der Bekanntmachung: 0124/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Piding
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe Berchtesgadener Land: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 266 Teilnehmer, Losaufteilung in 11 Mengenlose) ab dem 1.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und/oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle und Zweigstelle und wieder zurück an maximal 234 Tagen im Jahr.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 14 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding
Hirschloh 1 und 3
83451 Piding,
Zweigstelle Anger
Salzstraße 12
83454 Anger
Beförderung von derzeit 14 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding. Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 1.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und/oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Hauptstelle Piding und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 60 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 5 Beförderungsteilnehmern (Rollstuhlfahrer) zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Hauptstelle Piding und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 34 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Hauptstelle Piding und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 25 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding / Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 62 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 13 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding / Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 12 Beförderungsteilnehmern zur Zweigstelle Anger
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit fünf Beförderungsteilnehmern zur Zweigstelle Anger
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 41 Beförderungsteilnehmern zur Hauptstelle Piding und / oder zur Zweigstelle Anger
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding und/oder Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 13 Beförderungsteilnehmern (Rollstuhlfahrer) zur Hauptstelle Piding und / oder Zweigstelle Anger
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3 83451 Piding, Zweigstelle Anger Salzstraße 12 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle Piding / Zweigstelle Anger und wieder zurück an mindestens 230 Tagen im Jahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen.
Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer / Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor
— Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt
— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt
— ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt
— es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist
— es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
— für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt)
— eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers)
Weitere einzureichende Nachweise sind:
— Erklärung Bietergemeinschaft / Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung Bietergemeinschaft /Nachunternehmereinsatz (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung)
— Handelsregisterauszug oder Nachweis über das Bestehen des Unternehmens auf andere Weise (auf gesonderte Aufforderung mittels Dritterklärung vorzulegen): Handelsregisterauszug, soweit der Auftragnehmer Kaufmann ist. Wenn er nicht Kaufmann ist, sonstige Eintragung.
— Liste der Geschäftsführer und Prokuristen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter/Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Zusicherung des Versicherers.
Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter/Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Zusicherung des Versicherers.
Der Auftragnehmer (Bieter/Bietergemeinschaft) muss, je nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung, für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar wird eine Referenz nur dann angesehen, wenn die Referenzleistung nach der Art ihrer Erbringung, insbesondere ihrem Umfang (Anzahl der regelmäßig pro Tag beförderten Teilnehmer und Anzahl der täglich gefahrenen Besetztkilometer), dem Zeitraum (Erbringung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren bei demselben Referenzgeber) und der Anforderung (Beförderung von Menschen mit Behinderung) mit dem jeweils losspezifischen Inhalt der Beförderungsleistung vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Leistung außerdem nur dann, wenn sie sich auf die Erbringung von Beförderungsleistungen in einer vergleichbaren topografischen Lage bezieht, d. h. mit im Alpenraum oder mindestens Mittelgebirge gelegenen Beförderungszielen mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer für die Beförderungsleistung einsetzen will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen:
— Darstellung der vergleichbaren Referenz für Beförderungsleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung einer in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Referenz (Erbringung von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren in vergleichbarem Ausmaß, d. h. nach Umfang (Kilometerleistung und Anzahl Beförderungstage und Beförderungsteilnehmeranzahl pro Jahr) und bei vergleichbarer Topografie,
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmen bei Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmen bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Der Auftragnehmer (Bieter/Bietergemeinschaft) muss, je nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung, für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar wird eine Referenz nur dann angesehen, wenn die Referenzleistung nach der Art ihrer Erbringung, insbesondere ihrem Umfang (Anzahl der regelmäßig pro Tag beförderten Teilnehmer und Anzahl der täglich gefahrenen Besetztkilometer), dem Zeitraum (Erbringung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren bei demselben Referenzgeber) und der Anforderung (Beförderung von Menschen mit Behinderung) mit dem jeweils losspezifischen Inhalt der Beförderungsleistung vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Leistung außerdem nur dann, wenn sie sich auf die Erbringung von Beförderungsleistungen in einer vergleichbaren topografischen Lage bezieht, d. h. mit im Alpenraum oder mindestens Mittelgebirge gelegenen Beförderungszielen mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer für die Beförderungsleistung einsetzen will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen:
— Darstellung der vergleichbaren Referenz für Beförderungsleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung einer in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Referenz (Erbringung von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren in vergleichbarem Ausmaß, d. h. nach Umfang (Kilometerleistung und Anzahl Beförderungstage und Beförderungsteilnehmeranzahl pro Jahr) und bei vergleichbarer Topografie,
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmen bei Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmen bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe des zweifachen, losspezifischen monatlichen Auftragswerts (brutto) für den Fall der Auftragserteilung.
Einzureichende Unterlage (auf gesonderte Aufforderung):
— Vertragserfülungsbürgschaft:
Im Übrigen sind die besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sämtlich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Einzureichende Unterlagen im Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen sind:
— Angebotsblatt je Los (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7 der Vergabe- und Vertragsunterlagen,
— Tourenplan je Los (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Tourenplan je Los, erstellt auf Basis der Liste der Lose und Beförderungsteilnehmer, Anlage 1 der Leistungsbeschreibung,
— Liste der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, mit Angaben zu allen erforderlichen Fahrzeugparametern gem. Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung,
— Erklärung über die Erfahrung des eingesetzten Fahrdienstleiters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, wieviel Jahre Erfahrung der eingesetzte bzw. einzusetzende Fahrdienstleiter hat,
— Erklärung Auftragsverarbeitung gem. DSGVO (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über die Auftragsverarbeitung gem. Datenschutzgrundverordnung, Anlage 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rosenheim
Die Anwesenheit von Dritten (d. h. von Personen außerhalb der Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der Auftraggeber von seinem Vertragsverlängerungsrecht von weiteren 24 Monaten (je Los) Gebrauch macht, erfolgt eine weitere Bekanntmachung entweder im Jahre 2024 oder 2026.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem oben genannten Auftraggeber, der Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe Berchtesgadener Land, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.