Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X970
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X970
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie X970: Starnberg (S) [R] – Wolfratshausen (S) – Bad Tölz [R] als Gesamtleistung (Linie).
Landkreise Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen
— ca. 1 418 002 Nwkm/a,
— 9 x Neufahrzeuge 12 m Low-Entry-Überland,
— ca. 12 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt.:
— Spanne von 12 750 000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebotegem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieserLeistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.