Erweiterung der Corona Impfkapazitäten des Landratsamts Miltenberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landratsamt-miltenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Corona Impfkapazitäten des Landratsamts Miltenberg
Mit Schreiben vom 11.2.2021 teilte das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Kreisverwaltungsbehörden mit, dass mit der Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca und der Zunahme der Liefermenge der Impfstoffe der anderen Hersteller über die nächsten Wochen mit einer Steigerung der Lieferungen zu rechnen sei.
Um auch ab April 2021 alle zur Verfügung stehenden Impfdosen umgehend verimpfen zu können, ist ein deutlicher Ausbau der Impfkapazitäten durch die Kreisverwaltungsbehörden notwendig, welcher sich an dem oben genannten Richtwert orientieren sollte. In diesem Zusammenhang müssen die Impfzentren entsprechend ertüchtigt und deren Kapazität hochgefahren werden. Die Schaffung weiterer Impfstraßen kommt hierzu ebenso in Betracht wie eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Impfzentren oder der Einsatz zusätzlicher Mobiler Teams.
Miltenberg
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Testzentren in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der Hygienestandards ist sicherzustellen.
Dies umfasst u. a.
— Terminkoordination / Anmeldung,
— Test der Personen / Abstrichnahme,
— Aufnahme der Daten der Testpersonen,
— Stellung von Material,
— Durchführung Laboruntersuchung,
— Benachrichtigung.
Mit Schreiben vom 11.2.2021 teilte das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Kreisverwaltungsbehörden mit, dass mit der Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca und der Zunahme der Liefermenge der Impfstoffe der anderen Hersteller über die nächsten Wochen mit einer Steigerung der Lieferungen zu rechnen sei.
Aufgrund der aktuellen Prognosen der Impfstoffhersteller wird davon ausgegangen, dass im 2. Quartal 2021 insgesamt ca. 10 Mio. Impfdosen nach Bayern geliefert werden können. Bei einer Verteilung nach dem Bevölkerungsschlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte bedeutet dies umgerechnet, dass im Durchschnitt ca. 850 Impfdosen je Tag pro 100 000 Einwohner für Impfungen zur Verfügung stünden. Ob diese Prognose tatsächlich erfüllt wird, hängt von vielen Voraussetzungen ab, deren Eintritt ungewiss ist. Gleichwohl muss mit den genannten Liefermengen gerechnet werden.
Um auch ab April 2021 alle zur Verfügung stehenden Impfdosen umgehend verimpfen zu können, ist ein deutlicher Aus-bau der Impfkapazitäten durch die Kreisverwaltungsbehörden notwendig, welcher sich an dem oben genannten Richtwert orientieren sollte. In diesem Zusammenhang müssen die Impfzentren entsprechend ertüchtigt und deren Kapazität hoch-gefahren werden. Die Schaffung weiterer Impfstraßen kommt hierzu ebenso in Betracht wie eine Ausweitung der Öff-nungszeiten der Impfzentren oder der Einsatz zusätzlicher Mobiler Teams.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt jedoch mit Mail vom 19.2.2021 bekannt, dass in denjenigen Bereichen, in denen aufgrund der Zeitschiene bereits im Ausgangsverfahren in Form von coronabedingten Dringlichkeitsverfahren beschafft wurde, das Ergebnis einer erneuten Ausschreibung häufig nicht passe.
Eine solche Ausschreibung wäre zeitintensiv und würde den Ablauf – z. B. in den Impfzentren – stören. Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen.
Das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt deshalb, für diejenigen Fälle, die pandemiebedingt zwingend mit demselben Auftragnehmer fortzuführen sind und bei denen eine Überschreitung von mehr als 50 % geschätzt ist, die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens in Form einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, bei der (idealerweise drei, wenn wie vorliegend nicht anders möglich) nur ein Bieter (nämlich der bisherige Auftragnehmer) zur Angebotsabgabe unter Zugrundelegung einer Frist von „bis zu 0 Tage“ aufgefordert wird.
Die Erstellung eines entsprechenden dokumentierenden Vergabevermerks sowie eine erneute Ex-Post-Veröffentlichung gem. § 132 Abs. 5 GWB ist vergaberechtlich zwingend.
Das Landratsamt Miltenberg kommt der Empfehlung des Bay. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nach und führt als Vergabeverfahren das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Unternehmen – dem bisherigen Betreiber des Impfzentrums- durch.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Corona Impfkapazitäten des Landratsamts Miltenberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: DE269
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de