Caritas Förderzentrum St. Ulrich — Ersatzneubau mit HPT und SVE — Leistungen der TGA-Planung HLS (Anl.Gr. 1-3, 7, 8) gem. § 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Caritas Förderzentrum St. Ulrich — Ersatzneubau mit HPT und SVE — Leistungen der TGA-Planung HLS (Anl.Gr. 1-3, 7, 8) gem. § 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9
Caritas Förderzentrum St. Ulrich — Ersatzneubau mit HPT und SVE
VgV-Verfahren für Leistungen der TGA-Planung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) gem. § 53 ff HOAI — Leistungsphasen 3-9.
Optional: Überprüfung und Aktualisierung der Leistungsphase 2
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Weizauer Weg
94060 Pocking
Caritas Förderzentrum St. Ulrich - Ersatzneubau mit HPT und SVE
VgV-Verfahren für Leistungen der TGA-Planung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) gem. § 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9
Optional: Überprüfung und Aktualisierung der Leistungsphase 2
Das Caritas-Förderzentrum St. Ulrich Pocking ist eine familiäre, interdisziplinäre Einrichtung, die 108 Kinder und Jugendliche betreut und fördert, die geistig beeinträchtigt sind oder denen eine Behinderung bevorsteht. Die Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die dazugehörige Heilpädagogische Tagesstätte („HPT“) sowie die Schulvorbereitende Einrichtung („SVE“) befinden sich im Weizauer Weg in Pocking.
Das Bestandsgebäude weist erhebliche bauliche und brandschutztechnische Mängel auf. Der energetische Standard entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen, auch die Installationen sind größtenteils verbraucht und müssen ausgetauscht werden. Eine Sanierung des Bestandsgebäudes wurde als unwirtschaftlich eingestuft. Ein Ersatzneubau ist notwendig, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten bzw. in der Zukunft eine Schließung durch die Schulaufsicht zu vermeiden. Auch müssen beim Schulgebäude moderne pädagogische Qualitäten verwirklicht werden, um den veränderten Bedarfen der Schüler/innen gerecht zu werden.
Es ist ein Therapiebad im Bestand vorhanden, welches erhalten werden soll und derzeit von der geplanten Baumaßnahme separat zu betrachten ist. Technische Zusammenhänge / Abhängigkeiten können bestehen.
Für die Maßnahmen werden voraussichtlich Fördermittel gem. FAG gewährt. Die Planung muss die Anforderungen gem. FAG berücksichtigen.
Die bauliche Umsetzung soll eventuell in zwei Bauphasen (Schule und Turnhalle) erfolgen.
— Geplante BGF Ersatzneubau Schule/HPT/SVE ca. 3 600 m2,
— geplante BGF Turnhalle und Nebenräume ca. 500 m2.
Überprüfung und Aktualisierung der Leistungsphase 2.
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigung über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei.
2) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3) Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126 b BGB in Textform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Caritas Förderzentrum St. Ulrich — Ersatzneubau mit HPT und SVE — Leistungen der TGA-Planung HLS (Anl.Gr. 1-3, 7, 8) gem. § 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, fehlende Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, diese Angaben sind Voraussetzung für die Wertung einer Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).