Thurn und Taxis Schloss St. Emmeram, Regensburg – Südflügel, Dach- und Fassadensanierung – Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 – Leistungsphasen 5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thurn und Taxis Schloss St. Emmeram, Regensburg – Südflügel, Dach- und Fassadensanierung – Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 – Leistungsphasen 5-9
Thurn und Taxis Schloss St. Emmeram, Regensburg – Südflügel, Dach- und Fassadensanierung
Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 – Leistungsphasen 5-9
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
93047 Regensburg
Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis plant die Dach- und Fassadensanierung am Südflügel des Schlosses St. Emmeram in Regensburg. Hierfür werden Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 5-9, benötigt.
Der Südflügel des Fürstlichen Schlosses Thurn und Taxis wurde in der Zeit von 1885-1889 erbaut. Dieser Schlossflügel aus der Spätzeit der Monarchie ist mit seiner weitgehend original erhaltenen Ausstattung ein besonderes Beispiel für die historistische Schlossarchitektur. Mit einer seiner mehr als 150 m langen Front ist der mit Turm-, Erker- und Zwerchgiebelaufbauten gegliederte Baukörper zur Carl-Anselm-Allee ausgerichtet.
Die geplante Außensanierung des Südflügels umfasst unter anderem:
— Instandsetzung der geschädigten Dachkonstruktion,
— Erneuerung der Dachhaut in Naturschiefer,
— Reparatur von Naturstein und Putz,
— Reparatur der historistischen Dachaufbauten,
— Reparatur der Fenster,
— Erneuerung des Anstrichs von Putz und Fenstern.
Die einzelnen Vorhabensteile und die denkmalpflegerische Zielstellung wurden mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eng abgestimmt. Mit der Maßnahmenkonzeption, dem Zeit- und dem aufgestellten Finanzierungsplan besteht aus denkmalfachlicher Sicht Einverständnis.
Der Umfang der Schäden bezieht sich in erster Linie auf die Holzbauteile der Dachtragwerke. Diese sind durch eindringende Feuchtigkeit stark angegriffen, in Teilen ist die Standsicherheit gefährdet. Auf Grund denkmalpflegerischer Auflagen, sowie unzureichender Erschließungsmöglichkeiten sind die Dachstühle kaum nutzbar. Der Südflügel darf, bedingt durch die Ausstattung und auf Grund der Auflagen des BLfD, nur als Museum oder durch die eigene Verwaltung genutzt werden.
Das flach geneigte Satteldach wurde aus verzinktem bzw. einfachem Schwarzblech hergestellt.
Am Dachrand steht umlaufend ein handgeschmiedetes Geländer .Aufgrund der gewählten Ausführung mit einer Vielzahl von Dachdurchdringungen (Kamine, Geländer) sowie Gaupen, Giebeln und Zwerghäusern bilden die Anschlüsse, Kehlen und Grate wie auch die innenliegenden Dachrinnen in Verbindung mit dem verarbeiteten Material eine potentielle Gefahr für die Dichtigkeit der Dachhaut. Allein die Vielzahl der Temperaturwechsel über 130 Jahre führen partiell zu einem Materialversagen und somit in der Folge zu Undichtigkeiten. Diese Schäden sind zu beheben, die Dachhaut ist zu erneuern. Neuzeitliche Forderungen wie Wärmedämmung unter gleichzeitiger Beachtung der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis stellte für die Außensanierung des Südflügels von Schloss St. Emmeram in Regensburg einen Antrag auf Bewilligung von Bundesmitteln aus dem Denkmalpflegeprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Aktuelle Kostenschätzung KGR 300+400: ca 10,2 Mio. EUR brutto
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigungen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei.
2. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126b BGB in Textform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Thurn und Taxis Schloss St. Emmeram, Regensburg – Südflügel, Dach- und Fassadensanierung – Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 – Leistungsphasen 5-9.
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können zum Auschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachforderungen von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen vorzunehmen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).