Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße – Objektplanungsleistungen – vegebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße – Objektplanungsleistungen – vegebener Auftrag
Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße – Objektplanungsleistungen.
Weßlinger Straße 32
82205 Gilching
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen für den Neubau einer Kinderkrippe mit 6 Krippengruppen (66 bis 77 Plätze) in Gilching. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt zur Deckung der genannten Bedarfe einen zweigeschossigen Neubau in Holzbauweise mit einem zukunftsweisenden energetischen Standard für 6 Kinderkrippengruppen, gesamt ca. 545 m2 NF zu errichten.
Bauzeit:
— Beginn: 1.4.2022,
— Abschluss: 31.8.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße – Objektplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPD1RR
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]