Franziskuswerk Schönbrunn: Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung Referenznummer der Bekanntmachung: 1368/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönbrunn
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85244
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Franziskuswerk Schönbrunn: Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Werkstatt / Förderstätte in Schönbrunn bzw. zu ausgelagertem Arbeitsplatz und wieder zurück an mindestens 220 Tagen im Jahr.
Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Los 1
Werkstatt Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Edith-Stein-Förderstätte
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Beförderung der Beförderungsteilnehmer, die in Außenwohngruppen wohnen, zu Werkstatt und Förderstätte in Schönbrunn und wieder zurück an mindestens 220 Öffnungstagen. Derzeit fällt die Beförderung von 60 Beförderungsteilnehmern in dieses Los. Es handelt sich um Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung.
Vertragsverländerungsoption des Auftraggebers.
Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Los 2
Werkstatt Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Edith-Stein-Förderstätte
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Beförderung der zu Hause wohnenden Beförderungsteilnehmer zu Werkstatt und Förderstätte und retour sowie alle Beförderungen von Beförderungsteilnehmern zu ausgelagerten Arbeitsplätzen, unabhängig davon, ob die Beförderungsteilnehmer in Außenwohngruppen, Wohngruppen oder zu Hause wohnen. Derzeit fällt die Beförderung von insgesamt 47 Beförderungsteilnehmer in dieses Los. Es handelt sich um Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung.
Vertragsverländerungsoption des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schuldes Reisen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergkirchen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85232
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Beförderungsunternehmer Gisela Strahl e. K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rott am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.