Rechenzentrums-Betrieb, insbesondere SAP, als Managed Service im Fremd-Rechenzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: RZ-Outsourcing
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechenzentrums-Betrieb, insbesondere SAP, als Managed Service im Fremd-Rechenzentrum
Rechenzentrums-Betrieb, insbesondere SAP, als Managed Service im Fremd-Rechenzentrum.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieser Ausschreibung ist es, adäquate Dienstleister am Markt zu identifizieren, die die unten aufgeführten Leistungen in der geforderten Qualität zum besten Preis-/ Leistungsverhältnis für die N-ERGIE IT GmbH erbringen und den Betrieb der ausgeschriebenen Leistungen nach der Durchführung eines Transformations- und Transitionsprojektes übernehmen können. Die übergeordnete Zielsetzung des Outsourcing-Vorhabens beinhaltet im Wesentlichen folgende Kernpunkte:
— Bereitstellung der SAP-Systeme auf einer SAP-HANA Plattform (siehe Leistungsscheine) - Bereitstellung der SAP-Basisdienste mittels Managed Service - Betrieb der SAP-Systemlandschaft,
— Betrieb einer Rechenzentrumsinfrastruktur im Rahmen von Housing und Hosting inkl. Bereitstellung der erforderlichen Komponenten,
— Bereitstellung und Betrieb einer WAN-Verbindung zwischen dem Rechenzentrum des Auftragnehmers und einem definierten Übergabepunkt des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gründe für die Einstellung:
1. Aufgrund interner organisatorischer Entwicklungen sehen die aktuelle NIT Rechenzentrums-Zielarchitektur und die zugehörigen Infrastruktur-Betriebsmodelle keinen Betrieb eines 3. und 4. Rechenzentrums vor.
2. Ein Wettbewerb für die ausgeschriebene Leistung ist nicht erkennbar.
3. Die scheinbar unklare IT-Infrastruktur Zielarchitektur/IT Infrastruktur Roadmap (Absagegründe von potentiellen Bietern).
4. Technische Machbarkeit: die geforderte Performance (u. a. Latenz- und Antwortzeiten) kann nicht eingehalten werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.