Gekühlte IT-Racksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0805 0144
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gekühlte IT-Racksysteme
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Veräußerung und Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
2. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG,
3. Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),
b) Dienstleistungen (z. B. Projektkoordination, Installation, Konfiguration, Projektberatung),
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme),
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose),
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe auch http://www.mpg.de) sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Hamburg, Düsseldorf, Bonn, Frankfurt a.M. und Mülheim an der Ruhr.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die bedarfsweise Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (6 Rahmenvertragspartner).
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen auch Service- und Dienstleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment.
Nicht Gegenstand der Leistung sind jedoch in diesen IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten wie Server- und/oder Storage- und/oder Netzwerk-Produkte, die von den Bedarfsträgern der MPG über andere Rahmenvereinbarungen bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die gekühlten IT-Racksysteme und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen können bzw. auswählen können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene gekühlte IT-Racksystem auch Service- und Dienstleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein.
Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen soll über die hier in den Wettbewerb gestellte RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Zum anderen müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die in Kapitel 4.4.1 charakterisierten Sortimentsklassen vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von ihnen benannten Herstellern während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten.
Der Bieter muss in seinem Angebot einen Hersteller benennen und somit auch das genannte Formblatt als Teil seines Angebots abgeben. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen (vgl. Kapitel 4.2.1). Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner.
Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.
Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für gekühlte IT-Racksysteme im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die in Kapitel 4.4.1 aufgeführten Beispiel-Sortimentsklassen charakterisiert.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten im Spektrum der in Kapitel 4.4.1 genannten Sortimentsklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also gekühlte IT-Racksysteme und deren Komponenten im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Sortimentsklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und – soweit möglich – konfigurierbar sein.
Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Artikel muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. „Refurbished Komponenten“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör von gekühlten IT-Racksystemen mit- oder nachzubestellen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5).
Gegenstand der Vergabe sind gekühlte IT-Racksysteme, die den Einbau von 19"-IT-Komponenten (z. B. Servern, Switches) ermöglichen. Gekühlte IT-Racksysteme bestehen grundsätzlich aus einem IT-Rack, in dem die IT-Komponenten eingebaut werden und einer Kühleinheit. Die Kühleinheit kann im IT-Rack eingebaut sein oder die Kühleinheit besitzt jeweils ein eigenes Rack und diese lässt sich mit dem IT-Rack in verschiedener Weise kombinieren.
Gekühlte IT-Racksysteme mit geschlossenen Klimakonzepten besitzen eine in das IT-Rack integrierte Kühleinheit unter Inanspruchnahme von Höheneinheiten oder mit seitlich integriertem oder angereihter Kühleinheit, was sich in einer größeren Breite der Konfiguration aus IT-Rack und Kühleinheit niederschlägt. In beiden Fällen wird ein geschlossenes Klimakonzept realisiert. Die Luftströmung wird also innerhalb der geschlossenen IT-Rack-Kühl-Konfiguration geführt. Deshalb wird aus den IT-Racks keine Warm- oder Kaltluft in den Raum (IT-Serverraum, Rechenzentrumsraum) abgegeben. Die IT-Racks sind damit – von einer geringen Wärmeabstrahlung abgesehen – raumklimaneutral.
Bei gekühlten IT-Racksystemen mit offenem Klimakonzept wird die Luft aus der Umgebung von den Lüftern der IT-Geräte durch die (perforierten) vorderen Rack-Türen aus dem um-gebenden Raum angesaugt und verlässt das Rack wieder durch die rückwärtigen Rack-Türen.
Als Kühleinheiten können klassische Reihenkühlgeräte zum Einsatz kommen, die seitlich integriert oder an das Rack angereiht, die Warmluft aus dem rückwärtigen Bereich der Racks ansaugen, intern abkühlen und in der voreingestellten Servereinlasstemperatur auf der Vorderseite der Racks auslassen. Ein solches Kühlkonzept kann auch durch eine Warm-Kaltgang-Einhausung ergänzt werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit des Einsatzes von passiven (lüfterlosen) wassergekühlten Rückkühltüren, die die warme Abluft der IT-Komponenten vor Austritt in den die IT-Racks umgebenden Raum abkühlen.
Die gekühlten IT-Racksysteme lassen sich durch weitere Komponenten, wie z. B. Sensoren, USV bausteinartig erweitern, die den Funktionsumfang des gekühlten IT-Racksystems verbessern oder erweitern.
Im Folgenden wird in einem Abschnitt zunächst das IT-Rack beschrieben. In 2 weiteren Abschnitten werden 2 mögliche Kühleinheiten erläutert. In den folgenden beiden Abschnitten wird erklärt, auf welche Weise die Kühleinheiten mit den IT-Racks kombiniert werden können.
Sortimentsgruppe 1: IT-Racks
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— offene IT-Schränke jeweils in verschiedenen Konfigurationen (Höhe, Breite, Tiefe),
— geschlossene IT-Schränke jeweils in verschiedenen Konfigurationen (Höhe, Breite, Tiefe).
Sortimentsgruppe 2: Schrankausbau
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Sockel, Böden, Wände, Dächer,
— Türen, Schlösser,
— 19" Innenausbau, wie z. B. Fachböden, Schienen, Blenden, Leuchten, Kabelführung, Befestigungsmaterial.
Sortimentsgruppe 3: Kühlung – Klima
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Reihen-Klimageräte,
— Klimatüren,
— Dachklimaeinheit,
— Pumpen,
— Wärmetauscher,
— Klimatechnik-Zubehör, wie z. B. Kältemittel.
Sortimentsgruppe 4: Stromverteilung – Power
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Steckdosenleisten
— Stromverteilerleisten (PDU),
— Stromschienen (modular),
— Unterbrechungsfrei Stromversorgung (USV),
— Zubehör, wie z. B. Kabel, Stecker.
Sortimentsgruppe 5: Monitoring und Sensorik
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Überwachungssysteme,
— Sensoren,
— Brandmelde-/Löschanlage,
— Monitor/Tastatur-Konsole,
— Management-Software.
Sortimentsgruppe 6: Gangschottung – Containment
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Gangabdeckung,
— Luftabdichtung,
— Gangabdeckung,
— Luftabdichtung,
— Gangtür/-schiebtüren.
Sortimentsgruppe 7: Serviceleistungen
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Service in Kategorien, wie z. B. Zinn, Eisen, Bronze, Silber, Gold.
Sortimentsgruppe 8: Dienstleistungen
Mit den beispielhaften Sortimentsklassen:
— Projektleiter,
— Systemtechniker,
— Systemberater.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5, dort Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5, dort Abschnitt „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen.
b) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5, dort Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
— für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5, dort Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt.
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
Oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann.
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A und EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A),
Sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen (EK-06-A).
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5, dort Abschnitt „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5, dort Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch (alternativ) die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Unternehmensreferenzen (EK-08-A und EK-09-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
— Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— Eine Referenz für den Leistungsbereich „Onlineverkauf von gekühlten IT-Racksystemen“ (EK-08-A),
— Eine Referenz für den Leistungsbereich „Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System“ (EK-09-A).
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen müssen in den 5 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5, dort Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
1. Benennung Hersteller und Herstellerbindung (XK-01-A)
Der Bieter hat sich im Falle der Auftragserteilung für die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung an einen Hersteller zu binden und diesen zu benennen (Anlage 6 „Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung“, dort Abschnitt „Benennung des Herstellers und Erklärung zur Herstellerbindung“ inklusive Anhang. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Sofern der vom Bieter gewählte Hersteller geforderte Zubehörteile nicht im Portfolio hat, darf kompatibles Zubehör von Drittherstellern angeboten werden – aber auch nur dann.
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 2.
2. Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (XK-02-A)
Der Auftraggeber weiß sich zur Einhaltung der Mindeststandards der in Anlage 6 „Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung“ (dort Abschnitt „Erklärung zur Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen“) genannten IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, haben die Bieter jeweils unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie sich verpflichten, die Vertragsbedingungen zu den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen, deren Komponenten, von Zubehör, des Erbringens von Service- und Dienstleistungen sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 8 - Lieferantenhandbuch). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).