Geotechnische Untersuchungen inkl. Laborleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0446
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnische Untersuchungen inkl. Laborleistungen
Baubegleitende analytische Laboruntersuchungen und Auswertung einschließlich Beratung.
Südtiroler Platz
83022 Rosenheim
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten für die Neugestaltung des Südtiroler Platzes in Rosenheim (BA2 und 3) ist eine geotechnische Begleitung der Aushubarbeiten, Probennahme inkl. Transport, Laboranalyse samt Auswertung und abfallrechtlicher Deklaration des Aushubmaterials erforderlich. Die beiden Bauabschnitte (2. und 3. BA Südtiroler Platz) umfassen insgesamt ca. 8 000 qm bei einer Länge von ca. 170 m in west-östlicher Ausrichtung und einer Breite bzw. Tiefe von ca. 50 m in nord-süd Richtung, bestehend aus den Teilabschnitten:
— 2. BA – Südtiroler Platz, ca. 6 300 qm,
— 3. BA – Parkierungsanlage Ost, ca. 1 700 qm.
Ggf. nach Bauzeitenverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=202172
Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=202172
Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=202172
Zertifizierung nach §18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für den Teilbereich 1.1 oder gleichwertig. Nachweise des eingesetzten, bestellten Personals (jeweils für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter): Befähigung bzw. Nachweis der Fachkunde der verantwortlichen Person nach LAGA PN 98 oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
83022 Rosenheim, Königstr. 13
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis, der Angebotskalkulation oder anderen Angebotsinhalten des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rosenheim.de