Machbarkeitsstudie zur Einführung von E-Ticketing/E-Tarif im Augsburger Verkehrs – und Tarifverbund (AVV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie zur Einführung von E-Ticketing/E-Tarif im Augsburger Verkehrs – und Tarifverbund (AVV)
Machbarkeitsstudie zur Einführung von E-Ticketing/E-Tarif im Augsburger Verkehrs – und Tarifverbund (AVV).
Stadt Augsburg.
Die Machtbarkeitsstudie bezieht sich auf das Gebiet des Augsburger Verkehrs -und Tarifverbundes.
Machbarkeitsstudie zur Einführung von E-Ticketing/E-Tarif im Augsburger Verkehrs – und Tarifverbund (AVV). Die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH sucht einen Auftragnehmer, der diese Machtbarkeitsstudie federführend begleitet und durchführt. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH sucht einen Auftragnehmer, welcher die gesamte Machtbarkeitsstudie federführend begleitet und durchgeführt. Der Auftrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Abnahme des Gesamtprojekts durch den Auftraggeber. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Zu 1:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (Studien insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs) erbracht hat. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zu 2:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
1. der Bieter muss in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht haben.
2. eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. die Bieter können Leistungen an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Leistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will.
3. die unter III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und – bei Einsatz von Subunternehmen – für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VGV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).