Architektenleistungen zum Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau am Staffelsee
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.murnau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen zum Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus
Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI, Lph. 1-9.
Murnau a. Staffelsee
Der Markt Murnau a. Staffelsee beabsichtigt auf dem östlichen Teil des Grundstücks am Längenfeldweg 33, Markt Murnau a. Staffelsee, den Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus als Ersatzbau für die westseitig bestehende Kindertagesstätte. Die geplante Einrichtung soll aus 9 Gruppen (2 Kinderkrippe, 4 Inklusions-Kindertagesstätte, 3 Kinderhort) bestehen, die den Anforderungen der unterschiedlichen Altersgruppen (Kinderkrippe – Schlafraum, Kinderhort – Haus-aufgabenraum, etc.) gerecht werden. Das exakte Raumprogramm muss im Rahmen des Planungsprozesses noch erarbeitet und abgestimmt werden. Die anrechenbaren Kosten (Kostengruppen 300 + 400) schätzt der Markt derzeit auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Errichtung des Neubaus muss während des Betriebs der bestehenden Kindertagesstätte erfolgen. Die Bauzeit soll so kurz als möglich sein. Daher möchte der Markt eine Konstruktionsart mit hohem Vorfertigungsgrad, aus ökologischen Gründen mit dem Baustoff Holz. Der Markt Murnau am Staffelsee strebt den Baubeginn im I. Quartal 2023 an.
Vertragslaufzeit gem. Baufortschritt bis Ende der Gewährleistungsfristen
Es sind mindestens ein und höchstens 3 Referenzprojekte (bei gemeinsamer Bewerbung je Bewerbergemeinschaft) über Objektplanung (gem. § 34 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 8, Honorarzone III) für Gebäudeneubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 netto von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, die innerhalb der letzten sieben Jahre fertig gestellt wurden, vorzulegen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die Referenzen von unterschiedlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften stammen, wenn für die Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen erreicht wird.
Bei allen Referenzen sind Angaben gem. folgendem Formblatt und zusätzlich in Form von Bild und/oder Zeichnung, einseitig A4 gedruckt erforderlich.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der vorgelegten Referenzen. Es werden nur Referenzen gewertet, für die das Formblatt vollständig ausgefüllt ist und die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
Für jede wertungsfähige Referenz erhält der Bewerber einen Punkt.
Für jede wertungsfähige Referenz kann ein Zusatzpunkt erlangt werden, wenn es sich um eine Holzkonstruktion mit hohem Vorfertigungsgrad zur Verkürzung der Bauzeit handelt.
Für jede wertungsfähige Referenz kann ein Zusatzpunkt erlangt werden, wenn die Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde.
Es können somit insgesamt maximal 9 Punkte erreicht werden.
Unter den Bewerbern, die gültige Teilnahmeanträge abgeben, wählt der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, wird gelost, um die geplante Bieterzahl einzuhalten, oder es wird der Kreis der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen entsprechend ausgeweitet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI übertragen. Ein Anspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen/-stufen besteht nicht. Besondere Leistungen können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Projektverantwortlicher über die Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügt.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag): Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. der Nachweis erbracht werden kann, eine solche im Auftragsfall abzuschließen zu können gilt bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Gemeinschaft).
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
a) Eigenerklärung zu max. 3 Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste):
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte aus der Referenzliste sind jeweils auf max. 2 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen.
b) Erklärung Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend),
c) Eigenerklärungen zu Nachunternehmen (falls zutreffend),
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend),
e) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Interessenskonflikten (falls zutreffend),
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
Zu a): Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorarzone III) und Baukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Kgr. 300 und 400), das in den letzten 7 Jahren (ab Januar 2014) baufertiggestellt wurde, und bei dem die Leistungsphasen 2- 8 erbracht wurden, nachgewiesen werden.
Eine für die Durchführung des Projekts verantwortliche Person muss nach Art. 61 BayBO bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das ausgefüllte Formblatt „Teilnahmeantrag Verhandlungsverfahren“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Vergabeunterlagen, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen,
b) formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss,
c) weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht,
d) die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge. Darüber hinaus: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen,
e) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).