Verwertung dezentrale Hardware 2019 neu Referenznummer der Bekanntmachung: 12-19-00554
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung dezentrale Hardware 2019 neu
Verwertung dezentrale Hardware 2019 neu
Bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Verwertung dezentraler Hardware. Die außer Betrieb genommenen Server- und Sicherungshardware in den Agenturen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern sollen abgeholt und verwertet werden. Die Datenträger dieser Systeme sind zu vernichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verwertung dezentrale Hardware 2019 neu
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vertragsänderung endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bundesweit
Der Rahmenvertrag dezentrale Hardware soll aufgrund der nicht vorhersehbaren, aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie und der daraus einhergehenden Unterbrechung der Verwertung verlängert werden. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich nicht durch die Verlängerung.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Rahmenvertrag dezentrale Hardware soll aufgrund der nicht vorhersehbaren, aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie und der daraus einhergehenden Unterbrechung der Verwertung verlängert werden. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich nicht durch die Verlängerung.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren, aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie und der damit einhergehenden Unterbrechung der Verwertung, besteht deshalb dringender Handlungsbedarf zur Verlängerung des Vertrages. Weder die dynamische Entwicklung der Coronapandemie (2. Welle) noch der 2. Lockdown mit deutlich verschärften Maßnahmen und dem hieraus resultierenden Bedarf für die BA, konnten vorhergesehen werden. Mit dieser Verlängerung soll die Verwertung der dezentralen Hardware abgeschlossen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich nicht durch die Vertragsverlängerung und der Preis/die Laufzeit wird um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht.