Betriebsärztliche Versorgung Verwaltungszentrum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00046
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Versorgung Verwaltungszentrum Nürnberg
Betriebsärztliche Versorgung VZ Nürnberg inkl. aller Dienststellen/Auslagerungen.
Nürnberg
Ab dem 1.9.2021 muss für die Dienststellen am Standort VZ mit allen dazugehörenden Auslagerungen die betriebsärztliche Versorgung weiterhin sichergestellt werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.9.2021 (frühestens) bis 31.8.2027 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Die Leistung wird gesamt vergeben.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Liegenschaften kommen.
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgt am Standort des Verwaltungszentrums Nürnberg (siehe auch Hinweis im Leistungsverzeichnis). Alle weiteren betriebsärztlichen Dienstleistungen sind überwiegend in den Dienststellen/Liegenschaften der BA vor Ort (siehe Anlage 2 „Standortübersicht“ zur Leistungsbeschreibung) zu erbringen (Regelfall). Tätigkeiten, wie z. B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder von Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2 (siehe hierzu auch die Hinweise in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung).
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung sind nicht zugelassen (siehe Delegation)
Die Delegation einzelner betriebsärztlicher Leistungen an nichtärztliche Personen (z. B. medizinische Fachangestellte) und an eine (Betriebs-) Ärztin/einen (Betriebs-) Arzt in Weiterbildung ist nur unter den Voraussetzungen der vom Ausschuss für Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) — Delegation — zulässig. Danach ist die Entscheidung, ob und an wen der Betriebsarzt/die Betriebsärztin eine delegierbare Leistung überträgt und in welchem Umfang die betreffende Person ggf. besonders anzuleiten und zu überwachen ist, von der Qualifikation und den tatsächlichen Fertigkeiten der eingesetzten Person abhängig (vgl. AME, S. 7f). Die Übertragung betriebsärztlicher Leistungen ist nur unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorgaben möglich, wobei die Gesamtverantwortung sowohl für die Auswahl, Anleitung und Überwachung der Person, an die Leistungen delegiert werden sowie hinsichtlich des Umfangs der Delegation bei dem Facharzt für Arbeitsmedizin verbleibt.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.9.2021 (frühestens) bis 31.8.2027 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1),
— Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5).
Abschnitt IV: Verfahren
Sonderregime Laufzeit: 72 Monate möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7),
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D 8).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de