Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3 – Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE039-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3 – Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten Atrium, Aula.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Atrium bzw. der Innenhof des Zentralgebäudes bekommt ein neues Glasdach. Hierfür werden als Unterkonstruktion bauseits Stahlfachwerkträger über das Atrium gespannt.
Teil der Leistung ist die Verkleidung der V-förmigen Fachwerkträger (einschl. vorhandener Stb.-träger) sowie der Anschluss an die Dach-Fensterbänder.
An den kurzen Seiten der Lichtbänder ist eine Trockenbau-Wandbekleidung herzustellen.
Das benötigte Raumgerüst für die Arbeiten wird bauseits gestellt.
Im weiteren Bauablauf wird die Aula des Zentralgebäudes mit einer Gipskarton-Lochplattendecke einschl. Akustikvlies versehen um den Schallschutzanforderungen gerecht zu werden. Die vorhandenen/ neuen Elektrotrassen sind vor Montage der Unterdecke mit Brandschutzbekleidung auszustatten.
— ca. 315 qm Wand- und Deckenbekleidung im Atrium,
— ca. 429 qm Gips-Lochplatten Unterdecke in der Aula,
— ca. 20 qm BS-Bekleidung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.