Betonwerksteinfassade Justizzentrum Schweinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 20E0407
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbasw.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betonwerksteinfassade Justizzentrum Schweinfurt
Betonwerksteinfassade.
Justizzentrum Schweinfurt
— 3 000 m2 Wärmedämmung Fassade,
— 3 500 m2 Betonfertigteile Fassadenbekleidung,
— 1 000 St. Fassadenplattenanker unterschiedlicher Laststufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenwöhr
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92439
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9434 / 9406-0
Fax: +49 9434 / 9406-66
Internet-Adresse: www.hemmerlein.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,00 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) müssen am Tag des Ablaufes der Angebotsfrist gültig sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91544
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.stbasw.bayern.de