Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Schulserver-Lizenzen für mobile Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-60.03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Schulserver-Lizenzen für mobile Endgeräte
An sieben Schulen im Landkreis Freyung-Grafenau wird eine einheitliche Schulserver-Lösung betrieben. Für den Einsatz mobiler Endgeräte für Schüler zur Ausleihe oder für den Einsatz im Unterricht werden zusätzliche Zugriffslizenzen benötigt. Diese setzen sich zusammen aus einer einmaligen Client-Lizenz und einer jährlich zu entrichtenden Softwarepflege, die aus Sicherheitsgründen unverzichtbar ist. Abhängig von der Systemplattform der Geräte gibt es unterschiedliche Lizenzarten.
An sieben Schulen im Landkreis Freyung-Grafenau wird eine einheitliche Schulserver-Lösung betrieben. Für den Einsatz mobiler Endgeräte für Schüler zur Ausleihe oder für den Einsatz im Unterricht werden zusätzliche Zugriffslizenzen benötigt. Diese setzen sich zusammen aus einer einmaligen Client-Lizenz und einer jährlich zu entrichtenden Softwarepflege, die aus Sicherheitsgründen unverzichtbar ist. Abhängig von der Systemplattform der Geräte gibt es unterschiedliche Lizenzarten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Beschaffung der Schulserverlizenzen für die Schulen des Landkreises Freyung-Grafenau i. R. eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb handelt es sich um eine dringliche Maßnahme zur Sicherstellung des Schulbetriebs in Form von Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht während der Covid-19 Pandemie. Um weiterhin einen störungsfreien Ablauf und einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sicherstellen zu können, wurden weitere Schulserverlizenzen für die mobilen Endgeräte angeschafft.
Mit dem auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vorgestellten „Schulplan Digitalisierung“ hat die Staatsregierung Bayern weitere wichtige Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur und der weiteren Vertiefung und Professionalisierung der medienbezogenen Lehrkompetenzen durch eine weitere Intensivierung der Fortbildungsaktivitäten in diesem Bereich eingeleitet. Dafür werden Mittel i. R. d. Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ zur Verfügung gestellt.
Das unvorhergesehene und unvorhersehbare Ereignis liegt in der Entwicklung der Covid-19 Pandemie sowie den kurzfristig notwendigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen des Schulunterrichts.
Darüber hinaus liegen für die Beschaffung der Schulserverlizenzen äußerst dringliche und zwingende Gründe vor, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen. Der Einsatz von mobilen Endgeräte wurde bei dem Distanz- und Wechselschulbetrieb bereits als unabdingbar festgestellt. Unmittelbar mit der Verwendung von mobilen Geräten sind die Schulserverlizenzen verbunden. Ohne entsprechende Client-Lizenzen können die Leihgeräte für den geplante Unterrichtsform nicht verwendet werden. Die Sicherstellung des Schulbetriebs und die Schaffung von Rahmenbedingungen für die digitale Lehre hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Alleine bei der Einhaltung von verkürzten Fristen im Offenen Verfahren und der Wartefristen zur Zuschlagserteilung hätte die Beschaffung Schulserverlizenzen nicht bis zum Beginn der Osterferien stattfinden können. Alleinig die verkürzten Fristen mit den damit verbundenen Wartezeiten stellen bei der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie keinen gangbaren Weg dar. (vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 28.8.2020, VK 2-57/20)
Zwischen den erneuten Ereignissen der Covid-19 Pandemie und den genannten dringlichen und zwingenden Gründen, auch zur Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen der anderen Verfahrensarten, liegt ein Kausalzusammenhang. Ohne die derzeitige Entwicklung im Rahmen der Pandemie wäre die weitere Beschaffung von Schulserverlizenzen zum ordnungsgemäßen Betrieb und störungsfreien Ablauf für den Schulunterricht sowie die damit verbundene Vergabe der Leistung an einen Unternehmer nicht notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Leihgeräte im DigitalPakt Schule — Schulserver-Lizenzen für mobile Endgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]