Sicherheitsdienstleistungen Impfzentrum Mühldorf am Inn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Impfzentrum Mühldorf am Inn
Das Landratsamt Mühldorf am Inn betreibt ein sog. Corona-Impfzentrum. Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung des Impfzentrums nebst Außenfläche.
Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist der Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der Patienten, deren Begleitpersonen und des vor Ort im Impfzentrum eingesetzten (medizinischen) Personals sowie die Aufrechterhaltung und Herstellung von Ordnung und Sicherheit, das Erkennen und Abwenden von Gefahren und Schäden einschließlich der Überwachung bzw. der Regelung des Personenverkehrs sowie der Überwachung der Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) im Impfzentrum und auf der dazugehörigen Außenfläche.
Mühldorf am Inn
Der Auftragnehmer erbringt alle für die Leistungserfüllung erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen im und am Impfzentrum gem. Vergabeunterlagen.
Gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat
— das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären,
— eine Erlaubnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) nachzuweisen sowie
— eine Gewerbeanmeldung und ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Rechtsform der Bewerbergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
2. Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen).
Eigenerklärung aus den Vergabeunterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit; der Auftraggeber behält sich vor Nachweise nachzufordern. Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Es ist anzugeben, dass — eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine
Entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
— „Bescheinigung in Steuersachen“ des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters)
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2018) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren oder ähnlichen Einrichtungen:
Anzugeben sind:
— Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Zugangskontrolle, Besetzung Pforte, Personenkontrolle, Objektrundgänge, etc.),
— Ausführungszeitraum,
— Anzahl der vom Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eingesetzten Mitarbeiter,
— ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts,
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer),
— Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren (seit 1.1.2018) über die Erbringung von vergleichbaren oder ähnlichen Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten mit 7 Tage/ 24h-Bewachung verfügen. Als vergleichbar werden dabei nur solche Sicherheitsleistungen angesehen, die den dauerhaften Einsatz in Objekten mit starkfrequentierten Besucherbereichen, möglichst mit medizinischem Hintergrund und / oder unter Beachtung von Hygienevorgaben, betreffen.
Die vorgelegten Referenzen dürfen nur Aufträge betreffen, die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft hauptverantwortlich mit eigenem Personal erbracht wurden. Die Referenzen sind in der Eigenerklärung anzugeben. Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen zu finden. Wenn der Platz hier für nicht ausreichend ist, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt für die Beschreibung der Referenzen.
Eine Nachbesserung abgegebener Erklärungen, z. B. durch den Austausch eingereichter Referenzen, ist unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 3 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Eintragungen im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist für die Einreichung der Angebote wird auf 20 Tage verkürzt. Es liegt ein Fall der besonderen Dringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 VgV vor.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]