Durchführung der Schülerbeförderung für die Augustinum gGmbH – Otto-Steiner Schule und Augustinum Heilpädagogische Tagesstätten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81375
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.augustinum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Schülerbeförderung für die Augustinum gGmbH – Otto-Steiner Schule und Augustinum Heilpädagogische Tagesstätten
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung zwischen den Wohnorten der Schüler der Otto-Steiner-Schule und der Schule (mit Außenstellen) in beide Richtungen sowie für den Transfer zwischen der Schule (mit Außenstellen) und den Standorten der Augustinum Heilpädagogische Tagesstätten (mit Gepäck), z. T. mit Busbegleiter notwendig sind.
Ebenso sollen Schüler der Mathilde-Eller-Schule in gesonderten Touren von der Tagesstätte nach Hause befördert werden.
Es werden voraussichtlich benötigt:
— Los 1: 65 Kleinbusse sowie 2 Schulbusbegleiter,
— Los 2a: 14 Kleinbusse,
— Los 2b: ein 70-Sitzer und ein 50-Sitzer,
— Los 3: 7 Pkws.
Durchführung der Schülerbeförderung für die Augustinum gGmbH – Otto-Steiner Schule und Augustinum Heilpädagogische Tagesstätten (Los 1)
Landeshauptstadt München sowie umliegende Gemeinden
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung zwischen den Wohnorten der Schüler der Otto-Steiner-Schule und der Schule (mit Außenstellen) in beide Richtungen (mit Gepäck) sowie zwischen den Schulorten und den Tagesstätten Standorten, z. T. mit Busbegleiter, notwendig sind.
Ebenso sollen Schüler der Mathilde-Eller-Schule in gesonderten Touren von der Tagesstätte nach Hause befördert werden.
Es werden voraussichtlich 65 Kleinbusse sowie 2 Schulbusbegleiter benötigt.
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen zwischen der Otto-Steiner-Schule vom Interimsstandort In den Kirschen 1 und der Augustinum Heilpädagogische Tagesstätte Olschewskibogen 29 (Los2a)
Stadt München
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen zwischen der Otto-Steiner-Schule mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen dem Interimsstandort der Schule „In den Kirschen 1, München“ und dem Tagesstättenstandort „Olschewskibogen 29, München“.
Für Los 2a werden voraussichtlich 14 Kleinbusse benötigt.
Option auf Verlängerung um 5 Monate, falls sich der Rückzug in den ursprünglichen Schulstandort der Otto-Steiner-Schule in die Rainfarnstr. 44, München verzögert
Option auf Verlängerung um 5 Monate, falls sich der Rückzug in den ursprünglichen Schulstandort der Otto-Steiner-Schule in die Rainfarnstr. 44, München verzögert
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen zwischen der Otto-Steiner-Schule (Rainfarnstr. 44) und der Augustinum Heilpädagogische Tagesstätte Olschewskibogen 29 (Los2b)
Stadt München
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen zwischen der Otto-Steiner-Schule mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen dem Schulstandort „Rainfarnstr. 44, München“ und dem Tagesstättenstandort „Olschewskibogen 29, München“.
Für Los 2b werden voraussichtlich ein 70-Sitzer und ein 50-Sitzer benötigt.
Durchführung der Schülerbeförderung für die Augustinum gGmbH – Otto-Steiner Schule und Augustinum Heilpädagogische Tagesstätten (Los 3)
Landeshauptstadt München
Durchführung der Schülerbeförderungsleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung zwischen den Wohnorten der Schüler der Otto-Steiner-Schule und der Schule (mit Außenstellen) in beide Richtungen (mit Gepäck) sowie zwischen den Schulorten und den Tagesstätten Standorten notwendig sind.
Es handelt sich hier um Einzelbeförderungen einzelner Schüler.
Es werden für Los 3 voraussichtlich 7 Pkws benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden kann;
Link zum Formblatt 124: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214380
— Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden kann;
Link zum Formblatt 124: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214380
—— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Um-satz bezüglich der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
— Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden kann;
Link zum Formblatt 124: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214380
Zusätzliche Nachweise bzw. Erklärungen zu den Eignungsanforderungen nach §122 GWB, durch Formblatt Anlage 2 zur Angebotsaufforderung zu:
— Angabe über den voraussichtlichen Standort der zum Einsatz vorgesehenen (Klein-) Busse (dieser muss so gewählt sein, dass die (Klein-) Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 60 Minuten am Einsatzort sein können),
— Nachweis über einen Betriebsleiter nach BOKraft oder vergleichbar,
— Name und Qualifikation der Vertreter juristischen Personen,
— Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert)
Für Los1/Los2a/Los2b zudem Nachweis der fachlichen Eignung,
— durch die Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens oder vergleichbar, und
— durch die Vorlage einer Kopie des TÜV-/DEKRA-Zertifikats „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ oder Zertifikat ISO 9001 oder vergleichbar.,
— Ausländische Unternehmen haben die gleichwertigen Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe,
— dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt,
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
— dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungs-gesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
— dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass
— ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
— die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
— der Bieter sich nicht im Konkursverfahren bzw. sich nicht im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet.
— Zur Durchführung der Leistungen sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten:
Personenbeförderungsgesetz, BOKraft, StVZO, StVO, DFBus und Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vor dem Leistungsbeginn dem AG in Kopie vorzulegen:
— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV),
— Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird (nicht älter als 1 Monat),
— erweitertes polizeil. Führungszeugnis bzw. ein Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG für die einzusetzenden Fahrer und das Begleitpersonal, das nicht älter als ein Monat sein darf,
— jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll,
— Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO) für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll,
— Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen (nicht älter als 1 Monat) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern
Abschnitt IV: Verfahren
Augustinum gGmbH
Stiftsbogen 74
81375 München
Öffnung der Angebote durch 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nicht zutreffend, da freiwillige europaweite Ausschreibung, s.o.
Land: Deutschland