Neubau Nördliche Entlastungsstraße Wertingen — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Nördliche Entlastungsstraße Wertingen — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI
Die Stadt Wertingen plant den Bau einer nördlichen Entlastungstraße. Diese verbindet die Eisenbachstraße/ Bauerngasse mit der östlich verlaufenden ST 2027 — Donauwörther Straße auf einer Strecke von ca. 1 700 m. Durch diese neue Verkehrsachse kann zukünftig die Industriestraße, Bauerngasse und die Gottmannshofer Straße deutlich entlastet werden. Die Strecke beinhaltet 6 Verkehrsknotenpunkte (u. a. Linksabbiegespur, Kreisverkehr, Anbindung Feld- und Radwege), den Ausbau der Schücostraße von ca. 600 m, einen straßenbegleitenden Radweg sowie eine Brücke über die Zusam mit Radwegkappe und Hochwasserdurchlässen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlage §§ 45ff HOAI, LPH 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wertingen plant den Bau einer nördlichen Entlastungstraße. Diese verbindet die Eisenbachstraße/Bauerngasse mit der östlich verlaufenden ST 2027 — Donauwörther Straße auf einer Strecke von ca. 1 700 m. Durch diese neue Verkehrsachse kann zukünftig die Industriestraße, Bauerngasse und die Gottmannshofer Straße deutlich entlastet werden. Die Strecke beinhaltet 6 Verkehrsknotenpunkte (u.a. Linksabbiegespur, Kreisverkehr, Anbindung Feld- und Radwege), den Ausbau der Schücostraße von ca. 600 m, einen straßenbegleitenden Radweg sowie eine Brücke über die Zusam mit Radwegkappe und Hochwasserdurchlässen. Die Baukosten (KG 300-500) werden mit ca. 6,6 Mio. EUR brutto angenommen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §45 ff HOAI, LPH 1-9 Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung,
— Koordination des Gesamtprojekts,
— Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen,
— Örtliche Bauüberwachung.
Koordination und Ausschreibung kleinerer Vergabeverfahren, z. B. für Baugrundgutachten o. ä. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Dezember 2020 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang Februar 2021 unter der Voraussetzung, dass die Finanzierbarkeit gesichert ist. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Genehmigungsplanung (LPH 4) soll bis Ende 2023 und die Ausführungsplanung und Ausschreibung (LPH 5-6) in 2024 erfolgen. Der Baubeginn ist ab 2025 und die Fertigstellung für Mitte 2027 geplant.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1 — Grundlagenermittlung,
— Stufe 2: LPH 2 — Vorplanung,
— Stufe 3: LPH 3 — Entwurfsplanung,
— Stufe 4: LPH 4 — Genehmigungsplanung,
— Stufe 5: LPH 5 — Ausführungsplanung,
— Stufe 6: LPH 6 — Vorbereitung der Vergabe,
— Stufe 7: LPH 7 — Mitwirkung bei der Vergabe,
— Stufe 8: LPH 8 — Bauoberleitung,
— Stufe 9: LPH 9 — Objektbetreuung.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).