Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit Ideenteil Reese-Kaserne Ost in Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 610 21 001 01
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit Ideenteil Reese-Kaserne Ost in Augsburg
Die Konversionsfläche Reese-Kaserne in Augsburg ist Teil einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und wird seit 15 Jahren entwickelt.
Die letzte noch nicht entwickelte Fläche stellt der östliche Teilbereich in der Reese-Kaserne dar. Auf dieser etwa 9 Hektar großen Fläche soll ein zukunftsfähiges Quartier geschaffen werden, welches kurzfristig einen Beitrag zur Deckung des erhöhten Wohnraumbedarfs leistet und durch kulturelle Einrichtungen und den Ausbau von Bildungsinfrastruktur nachhaltig ergänzt werden soll.
Im Sinne einer ausgewogenen Entwicklung soll eine funktionale Verknüpfung mit dem vorhandenen Bestand sowie eine breitere Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen im Quartier umgesetzt werden. Angesichts des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums ist gerade auch auf diesen Flächen eine stärkere Betonung von urbanen Wohn- und Lebensformen sowie ein einhergehender Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu verwirklichen.
Diese Vorstellungen finden sich derzeit nicht im vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan „Reese-Kaserne“ wider. Das bestehende Planungsrecht wurde zu einem Zeitpunkt entwickelt, an dem weder eine Nachfrage nach Geschosswohnungsbau bestand noch eine Vorhaltefläche für Bildungsinfrastruktur reserviert wurde.
Der Wettbewerb soll als übergeordnetes Ziel die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Qualitäten durch die Schaffung einer angemessenen urbanen Dichte in Verbindung mit einer gleichzeitigen Herstellung von hohen differenzierten Freiraumqualitäten für die abschließende Entwicklung der Reese-Kaserne vereinen.
Als Modellquartier wird das Quartier nach einem zukunftsorientierten Mobilitätskonzept ausgerichtet, das die Nutzungsnotwendigkeit eines privaten Pkws auf ein Minimum reduziert und alternative Mobilität fördert. Es werden neue Wohnformen verwirklicht, die dem Anspruch unterschiedlicher und wechselnder Bedürfnisse an das Wohnen gerecht werden. Dazu gehören auch wohnortnahe kleinteilige Versorgungsangebote.
Das im Gebiet liegende Kulturhaus Abraxas mit der geplanten Erweiterung sowie die Umsetzung weiterer Bildungsinfrastruktur dienen aufgrund Ihrer Strahlkraft als Anker für die umliegenden Nachbarschaften und werden als modellhafte Bausteine in die Quartiersentwicklung eingebunden.
Das Wettbewerbsgebiet besteht aus einem Realisierungsteil im Süden, der durch eine überwiegende Wohnnutzung geprägt werden soll mit ca. 50 000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) und einem Ideenteil, der sich im Norden mit dem Bereich des Kulturhauses Abraxas (Erweiterung ca. 1 600 m2 BGF) und dem in erster Linie schulischen Zwecken (5-zügiges Gymnasium mit ca. 18 000 m2 BGF) vorbehaltenen Bereich im Norden zusammensetzen soll.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang 05.2021, Rückfragenbeantwortung bis: Ende 06.2021, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang 08.2021.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für den Realisierungsteil. Dieses soll folgende Themen umfassen: Architektur und Städtebau, Qualitäten der erdgeschossigen Nutzungen: Materialität, Fassaden etc.; Freiflächengestaltung (öffentlich und privat) mit Beleuchtung, Möblierung, Bepflanzung, Materialität von Belägen und deren räumliche Verzahnung, Regenwasserversickerung- und Bepflanzungskonzept; Gestaltung, Ausführung und Differenzierung der Stellplatzangebote und der Quartiershochgaragen sowie der Straßenraumgestaltung. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Im Falle einer notwendigen Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrags des zu beauftragten Preisträgers kann optional für den Realisierungsteil die Leistungsphase (LHP) 2 für den städtebaulichen Entwurf (entsprechend Merkblatt Nr. 51 d. Arch.-kammer Baden-Württemberg: LPH 2 Vorentwurf) als Grundlage für eine Neuerstellung des Bebauungsplans dieses Teilbereichs übertragen werden.
Dem fehlenden Auftragsversprechen für den Ideenteil wird durch eine entsprechende Erhöhung der Wettbewerbssumme Rechnung getragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 13 Teilnehmern durchgeführt.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten und, oder Stadtplaner einen Landschaftsarchitekten auswählen mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Eine Zusammenarbeit zwischen Architekten und Stadtplanern ist möglich. Es wird dringend empfohlen einen Verkehrsplaner als Berater hinzuzuziehen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in der Leistungsphase 2 bearbeiteten städtebaulichen Entwurfs als Referenzprojekt oder der Nachweis über einen vergleichbaren Wettbewerbsbeitrag mit einer Größe des Planungsgebiets von mindestens 2 ha und einer städtebaulichen Dichte entsprechend einer Geschossflächenzahl (GFZ) von mindestens 1, 2.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 2 des städtebaulichen Entwurfs oder des Wettbewerbsbeitrags im Jahr 2011 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde.
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Körnung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der öffentlichen und privaten Verkehrs- und Aufenthaltsflächen,
— Qualität des Mobilitätskonzepts,
— Barrierefreiheit,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Innovations-, Anpassungs- und Entwicklungsfähigkeit.
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Termine:
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang Mai 2021, Rückfragenbeantwortung bis: Ende Juni 2021, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang August 2021.
2. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (http://www.vergabe.bayern.de/) einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertagevor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren,
b) Als Bewerbung ist der Teilnahmeantrag, das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ sowie die Anlage „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (falls zutreffend) vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform (http://www.vergabe.bayern.de/) einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung,
3. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach UVgO (nach dem Wettbewerb):
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit weiteren Planungsleistungen beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 und UVgO, hierzu werden Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt 50 %. 25 % Gewichtung für das Honorar, 15 % Gewichtung für Herangehensweise an die konkrete Aufgabe und Umgang mit der Kritik aus dem Preisgericht, 10 % für die Organisation und die Qualifikation des Personals.
Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.2.1) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio EUR und Deckungssummen für Sachschäden von 1 Mio EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]