Rahmenvertrag UV-Schutzkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag UV-Schutzkleidung
Rahmenvertrag UV-Schutzkleidung.
Kurzarmshirt mit UV-Schutz
Ca. 4000 Stück Kurzarmshirts mit UV-Schutz (Warnschutz).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte / Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen / Produktinnovationen kommt und die Neuerung / Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs- / bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung / Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Langarmshirt mit UV-Schutz
Ca. 2000 Stück Langarmshirt mit UV-Schutz (Warnschutz).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte / Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung / Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs- / bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung / Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
UV-Schutzkappe mit Nackenschutz
Ca. 600 Stück UV-Schutzkappen.
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte / Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen / Produktinnovationen kommt und die Neuerung / Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Strohhut
Ca. 600 Stück Strohhüte.
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte / Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung / Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs- / bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung / Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Outdoorhut / Rangerhut
Ca. 100 Stück Outdoorhut / Rangerhut mit UV-Schutz.
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte / Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen / Produktinnovationen kommt und die Neuerung / Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
(Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs- / bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung / Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeweils die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Berufs- oder Betreibshaftpflichtversicherung.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Je 1 Referenz für Los 1 + 2, Los 3 und Los 4 + 5
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).