Einführung einer SSO-Lösung (Single Sign-on) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0232
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer SSO-Lösung (Single Sign-on)
Lieferung von Hardware sowie Lieferung und Installation von Software für die Windows-Anmeldung per vorhandener RFID-Transponder und Single Sign-on für Applikationen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ausschreibungsgegenstand ist eine Software, die die Anmeldung an PCs mit Windows 10 per 2-Faktor-Authentifizierung und SingleSign-On für installierte Anwendungen ermöglicht. Dabei soll als primärer Faktor ein passiver Transponder des RFID-Systems 3060 von Simons Voss zum Einsatz kommen. Es wird der RFID Standard Mifare Desfire 8k EV2 verwendet. Die Transponder sind bereits vorhanden, und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Entsprechende Lesegeräte für die Simons Voss RFID Transponder sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung, diese sollen per USB an den PC angeschlossen werden.
In der Startphase sollen etwa 900 Arbeitsplätze und 1 500 Mitarbeiter auf die SSO-Lösung umgestellt werden – dies ist das Mengengerüst für das Angebot. Zusätzlich soll die Erweiterung auf den Endausbau mit angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Auftragsunterlagen
Gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.