Klinikum Passau – Erweiterung Küchenbereich und Umplanung Speisenversorgung – VgV Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: 17-100_VgV ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau – Erweiterung Küchenbereich und Umplanung Speisenversorgung – VgV Architekt
VgV-Verfahren 17-100 Klinikum Passau – Erweiterung Küchenbereich und Umplanung Speisenversorgung – Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Vergabe von Dienstleistungen nach VgV;
17-100 Klinikum Passau – Erweiterung Küchenbereich und Umplanung Speisenversorgung;
Der AG beabsichtigt die Erweiterung und Neugestaltung des Küchenbereichs mit Speisenversorgung und Speisesaal mit Einbindung der hinzukommenden Anlagentechnik in die Bestandsanlagen. Die Maßnahme wird aus logistischen Gründen parallel mit dem BA 6 am Klinikum Passau errichtet (voraussichtlicher Baubeginn Rohbau = August 2021). Der Rohbau der Erweiterung des bestehenden Speisebereichs (siehe Abwicklungskonzept, BA 01) wird von der Rohbau-Firma des BA 6 errichtet. Der Innenausbau des BA 01 ist Planungsaufgabe des hier ausgelobten Projekts und startet mit dem Innenausbau für die Interimslösung nach Fertigstellung des Rohbaus.
2020 wurde ohne eine Beteiligung der hier ausgelobten Planungsleistung in einer vorgelagerten Projektentwicklung eine Machbarkeitsstudie sowie ein Abwicklungskonzept erarbeitet, welche mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitstehen. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für einen koordinierten Planungsstart und zur Orientierung hinsichtlich Projektgrößenordnung.
Der AG legt neben einer zeitgemäßen und optimalen funktionalen Konzeption hohen Wert auf eine ansprechende innenarchitektonische Gestaltung des Ausgabe- und Speisenbereichs. Auch eine offene Gestaltung, aber klare Zonierung der verschiedenen Bereiche des Buffetbereichs (z. B. Getränke, warm/kalt, Buffet, Salat, Dessert,…) wird erwünscht. Darüber hinaus ist auch ein besonderer Fokus auf die Raumakustik sowie ein ansprechendes Ambiente – unterstützt durch eine architektonisch ansprechende Beleuchtungsplanung (voll anrechenbar beim Fachplaner ELT) zu richten. Daher werden als besondere Leistung bauphysikalische Untersuchungen für die Raumakustik als Grundlage für die Grundleistung innenarchitektonische Gestaltung und im Rahmen der Verhandlungsverfahrens eine Konzeptstudie mit Schwerpunkt Innenarchitektur abgefragt und diese in die Bewertung mit einbezogen.
Für die Konzeptstudie erhält jeder Bieter [Betrag gelöscht] EUR netto. Das Honorar wird nach Zuschlag beim Bestbieter im Planungshonorar zur Anrechnung gebracht. Bemessungsgrundlage der Honorarpauschale für die Konzeptstudie sind weder Grundleistungen noch Honorarsätze der HOAI, die Pauschale wurde nach geschätztem Stundenaufwand ermittelt. Wir gehen davon aus, dass wir Lösungsansätze mit Darstellung der Ideen der Bewerber als Planungskonzepte in planerischer und textlicher Form erhalten. Durch das zu erstellende Planungskonzept wird die zu erwartende Qualität der Leistungserbringung bewertet. Der Leistungsumfang ist dementsprechend auszurichten, der Detailierungsgrad ist nicht an der HOAI orientiert.
Detailliertere Angaben diesbezüglich folgen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in Stufe 2 des Verfahrens.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung.
Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 2.6.2021;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 18/2021 bekannt gegeben. Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter
≥10 = 2 Pkt.;
<10 und ≥6 = 1 Pkt.;
<6 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Maßgeblich sind die Berufsjahre mit einschlägiger Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung.
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto):
≥1,0 Mio. EUR = 2 Pkt.;
<1,0 Mio. EUR und ≥0,6 Mio. EUR = 1 Pkt.;
<0,6 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
— Berufsjahre Projektleitung Planung:
≥10 Jahre: 2 Pkt.;
<10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.;
<5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung:
≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung:
≥10 Jahre: 2 Pkt.;
<10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.;
<5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen:
Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet wird jeweils die Referenz, welche die Mindestanforderungen erfüllet und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter Referenz:
Neubau/Erweiterung/Umbau Krankenhaus mit vergleichbarem Inhalt, Umfang und Komplexität
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen (Baukosten):
Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥5,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <5,0 Mio. EUR und ≥2,5 Mio. EUR = 1 Pkt.; 2,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x2).
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang Nutzfläche (NF) in m2: ≥2 000 m2 = 2 Pkt.; <2 000 m2 und ≥1 000 m2 = 1 Pkt.; <1 000 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x2).
Zusatzpunkte:
— Bei einem der wertbaren Referenzprojekte erfolgte die Baumaßnahme bei angrenzendem laufenden Betrieb =1 Pkt.; (Gewichtung x2),
— Bei einem der wertbaren Referenzprojekte liegt die Funktionsstelle Küchenbereich mit Speisenversorgung bei einer Nutzfläche >500 m2 = 1 Pkt. (Gewichtung x2).
Mindestanforderungen an Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 8 zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Die Leistungsphasen 2-8 (Objektplanung Gebäude) sind beauftragt nachzuweisen,
— Referenznachweis vergleichbarer Aufgabenstellung, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterungsbau eines Gebäudes mit Funktionsstelle Küchenbereich und Speisenversorgung (siehe Punkt II.1.4 der Bekanntmachung),
— Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung,
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz zu mind. der Leistungsphasen 2-8 nachweisen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.