Erweiterung der Mozart-Grundschule, Gersthofen Referenznummer der Bekanntmachung: 029-HB -VgV-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Mozart-Grundschule, Gersthofen
Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Jahnstraße 2
86368 Gersthofen
Die Stadt Gersthofen plant die Erweiterung der Mozart-Grundschule auf 14 Klassen.
Im Bestand sind 9 Klassen und 2 Behelfsklassen vorhanden, davon eine Behelfsklasse in einem zu kleinen Raum, die andere im Musiksaal. Die Regierung von Schwaben hat eine Förderung für 14 Klassen in Aussicht gestellt. Der Bedarf für eine Erweiterung auf 14 Klassen ist durch eine Prognose zum Bevölkerungswachstum belegt.
Um die Grundlagen für die Planung zu schaffen, wurden bereits im Vorfeld die Schulleitungen bei Raumprogramm und Schulkonzept mit einbezogen.
In einer Voruntersuchung des Bauamts wurde in Varianten grundsätzlich nachgewiesen, dass der Standort geeignet ist die erforderlichen Flächen unterzubringen.
Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI beauftragt.
Die Bruttobaukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppe 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 10 Mio. EUR geschätzt.
Die Leistungen sollen in Stufen abgerufen werden. Die Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) soll im April/Mai 2021 erfolgen.
Der Antrag auf Baugenehmigung für Bauabschnitt 1 soll, zur Beantragung der Fördermittel, bis spätestens September 2021 eingereicht werden. Der Baubeginn soll nach der Förderzusage im Frühjahr/Sommer 2022, der Abschluss der Maßnahme Ende 2024 erfolgen.
Nach Bedarf, bis zum Abschluss des Projekts.
— die Berufserfahrung der Projektleitung:
—— 9 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
—— 7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
—— 5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt;
—— Weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
— die Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung:
—— bei guter Vergleichbarkeit = 2 Punkte;
—— bei befriedigender Vergleichbarkeit = 1 Punkt;
—— bei nicht befriedigender Vergleichbarkeit = 0 Punkte.
— die Ästhetik der Referenzen:
—— bei guter Qualität = 2 Punkte;
—— bei befriedigender Qualität = 1 Punkt;
—— bei nicht befriedigender Qualität = 0 Punkte.
— die Vergleichbarkeit der anrechenbaren Kosten:
—— 3,0 Mio. oder mehr = 3 Punkte;
—— 2,5 Mio. oder mehr = 2 Punkte;
—— 2,0 Mio. oder mehr = 1 Punkt;
—— Weniger als 2,0 Mio. = 0 Punkte.
— die Vergleichbarkeit der BGF in m2:
—— 1 800 m2 oder mehr = 5 Punkte;
—— 1 500 m2 oder mehr = 3 Punkte;
—— 1 200 m2 oder mehr = 1 Punkt;
—— Weniger als 1 200 m2 = 0 Punkte.
Es können somit maximal 27 Punkte je Bewerbung erreicht werden.
(1 Projektleitung mit 3 Punkten + 2 Referenzen zu je 12 Punkten = 27 Punkte maximal).
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig),
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
1. der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
2. der Berufserfahrung in Jahren,
3. von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Name des Unternehmens,
b) Name des Referenzprojekts,
c) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d) Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e) anrechenbare Kosten netto,
f) Bruttogrundfläche (BGF) in m2,
g) Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung,
h) Angaben zur Komplexität der Planungsaufgabe,
i) individuelle Beschreibung (Grafik, Fotos, Text) auf max. einer DIN A4 Seite.
B) Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte (z. B. Architekten, Dipl.-Ing.), einschließlich der Inhaber / Führungskräfte.
C) Angabe, für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich bereits Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung. Nachweis von 2 persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung
Referenz 1: über die Modernisierung / den Umbau eines Gebäudes und
Referenz 2: über den Neubau eines Gebäudes
Jeweils im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und jeweils mindestens mit den Leistungsphasen (LPh) 2-8. Der eigene Anteil des Referenzinhabers an der Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es werden maximal 2 Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss zwischen dem 1.1.2011 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Zu B): Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe.bayern.de/ zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform eingestellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland