Erweiterung Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth – Ausstellungsgestaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 6614-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hof.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth – Ausstellungsgestaltung
Leistungen der Ausstellungsgestaltung.
Mödlareuth
Der Zweckverband Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth beabsichtigt als Träger die Erweiterung des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth. Es ist beabsichtigt, für das Museum ein neues Ausstellungsgebäude zu errichten und das Freigelände mit den authentischen Relikten der Grenzsicherungsanlagen der DDR grundlegend zu überarbeiten und neu gestalten zu lassen.
Im Freigelände werden acht Themenstationen mit Erläuterungstafeln, mindestens 6 Einzelstationen, eine gestalterische Nachzeichnung des Mauerverlaufs sowie eine Außenausstellungsfläche für Großexponate eingerichtet. Die künftige Dauerausstellung wird im Erdgeschoss des Neubaus auf einer ungegliederten polygonalen Ausstellungsfläche installiert. Daran schließt der Wechselausstellungs- raum an. Gesucht wird ein geeignetes Büro, das die gesamte gestalterische Planung (inklusive grafische Gestaltung, Mediengestaltung und Beleuchtung) für die Dauerausstellung, den Sonderausstellungs- raum und die vermittelnden Elemente im Freigelände übernimmt.
Dauerausstellungsfläche ca. 502,88 m2, Wechselausstellungsraum ca. 152,32 m2, Freigelände mit 8 Themenstationen, mindestens 6 Einzelstationen, der gestalterischen Nachzeichnung des Mauerverlaufs und der Außenausstellung.
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 6,9 Mio. EUR brutto KG 300-400 veranschlagt.
Der veranschlagte Kostenrahmen für die Dauerausstellung sowie die Außenausstellung und Themenstationen liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto Einrichtungskosten exklusive Honorare und Nebenkosten.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 100 von 500 Punkten (20 %),
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 100 von 500 Punkten (20 %),
3) Fachliche Eignung – Referenzliste: max 300 von 500 Punkten (60 %).
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt,
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 60 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 80 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte; maximal 100 Punkte möglich)
— alle Angaben in Euro netto.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (max. 50 Punkte)
2) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte)
1 = 0 Punkte
>=2 = 10 Punkte
>=3 = 20 Punkte
>=4 = 30 Punkte
>=5 = 50 Punkte
3) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (je Referenz max. 150 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenz 1:
Mindestanforderungen (60 Punkte)
— Projektname,
— Dauerausstellung in einem Museum,
— Bemessungsgrüße der Ausstellung >= 500 m2,
— Bemessungsgröße der Planungs- oder Produktionskosten >= [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Ausstellungseröffnung nach 1.1.2015.
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben (max. 90 Punkte)
Ansprechpartner Bauherr inkl. Anschrift, Name, Tel. (max. 6 Punkte)
— Anschrift, Name und Telefonnummer nicht vollständig genannt = 0 Punkt,
— Anschrift, Name und Telefonnummer vollständig genannt = 6 Punkte.
Erbrachte Leistung „Grafikdesign“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Lichtplanung und -gestaltung“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Medientechnik“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Räumliche Gestaltung“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Höhe der Planungs- und Produktionskosten (netto) (max. 9 Punkte)
— <0,8 Mio. EUR netto = 0 Punkt,
— >=0,8 Mio. EUR netto = 1 Punkt,
— >=1,0 Mio. EUR netto = 3 Punkte,
— >=1,2 Mio. EUR netto = 5 Punkte,
— >=1,4 Mio. EUR netto = 7 Punkte,
— >=1,6 Mio. EUR netto = 9 Punkte.
Projektbeschreibung in Wort und Bild (Projektleiter, Planungszeit, Ausführungszeit) (max. 15 Punkte)
— Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt nicht vor (Projektleiter. Planungszeit, Ausführungszeit) = 0 Punkt,
— Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt vor (Projektleiter, Planungszeit. Ausführungszeit) = 2 Punkte.
Referenz 2:
Mindestanforderungen (60 Punkte)
— Projektname,
— Dauerausstellung in einer Gedenkstätte bzw. einem Museum mit zeitgeschichtlichem Hintergrund,
— Bemessungsgrüße der Ausstellung >= 300 m2,
— Bemessungsgröße der Planungs- oder Produktionskosten >= [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Ausstellungseröffnung nach 1.1.2015.
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben (max. 90 Punkte)
Ansprechpartner Bauherr inkl. Anschrift, Name, Tel. (max. 6 Punkte)
— Anschrift, Name und Telefonnummer nicht vollständig genannt = 0 Punkt,
— Anschrift, Name und Telefonnummer vollständig genannt = 6 Punkte.
Erbrachte Leistung „Grafikdesign“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Lichtplanung und -gestaltung“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Medientechnik“ (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Erbrachte Leistung „Räumliche Gestaltung7 (max. 15 Punkte)
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Ausführung (Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte),
— Vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossene Leistung für Planung.
(Ja=2 Punkte; Nein= 0 Punkte)
Höhe der Planungs- und Produktionskosten (netto) (max. 9 Punkte)
— <0,55 Mio. EUR netto = 0 Punkt,
— >=0,55 Mio. EUR netto = 1 Punkt,
— >=0,75 Mio. EUR netto = 3 Punkte,
— >=0,95 Mio. EUR netto = 5 Punkte,
— >=1,5 Mio. EUR netto = 7 Punkte,
— >=1,35 Mio. EUR netto = 9 Punkte.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
Entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A. Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5))
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B. Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (30 %/120 Punkte)
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis/günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.), Berufliche Qualifikation des Projektteams (A2.), der Erfahrung des Projektteams (A3.) und der geforderten Konzeptstudie/Projektanalyse (C) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der
Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der
Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).