MySQL Administration im technischen Datenbankbereich des IT-Dienstleistungszentrums im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GHO000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MySQL Administration im technischen Datenbankbereich des IT-Dienstleistungszentrums im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Verstärkung in der MySQL Administration im technischen Datenbankbereich des IT-Dienstleistungszentrums (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) zu erhalten. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst im Wesentlichen die selbständige Betreuung von ca. 600 MySQL Datenbanken, welche im IT-DLZ betrieben und verwaltet werden.
Geplanter Vertragsbeginn ist 1.4.2021.
Die Kernlaufzeit des EVB-IT Dienstvertrages beträgt 12 Monate (220 Personentage). Im Anschluss an die Kernlaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate (a 110 Personentage) verlängert werden.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Verstärkung in der MySQL Administration im technischen Datenbankbereich des IT-Dienstleistungszentrums (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) zu erhalten. Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst im Wesentlichen die selbständige Betreuung von ca. 600 MySQL Datenbanken, welche im IT-DLZ betrieben und verwaltet werden.
Geplanter Vertragsbeginn ist 1.4.2021.
Die Kernlaufzeit des EVB-IT Dienstvertrages beträgt 12 Monate (220 Personentage). Im Anschluss an die Kernlaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate (a 110 Personentage) verlängert werden.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MySQL Administration im technischen Datenbankbereich des IT-Dienstleistungszentrums im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.solcom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren (Ausschreibungsnummer: 2021GHO000002) wurde ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit [Betrag gelöscht] EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerbzwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.