Erweiterung der Grund- und Mittelschule Rottach-Egern – Außenanlagen 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: LV-6000
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottach-Egern
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grund- und Mittelschule Rottach-Egern – Außenanlagen 2. Bauabschnitt
Der Schulverband Tegernseer Tal überarbeitet im Zuge eines Schulhausneubaus auch die Außenanlagen – die wesentlichen Arbeiten sind der Beschreibung zu entnehmen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Wesentliche Leistungen:
Die gesamten zu bebauenden Freiflächen umfassen ca. 3 300 m2.
Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind:
— ca. 2 200 m2 Frost- und Tragschicht,
— ca. 10 m Fassadenrinne,
— ca. 80 m Entwässerungsrinne,
— ca. 2 100 m2 Betonsteinbeläge (Pflaster, Rasenpflaster),
— ca. 80 m2 provisorische Asphaltfläche,
— ca. 80 m2 EPDM-Belag,
— ca. 220 m2 Rieselfallschutz,
— ca. 28 m2 Holzdeck,
— ca. 70 St. Winkelstützelemente,
— 10 St. Sitzblöcke in unterschiedlichen Längen,
— ca. 50 m Blockstufen,
— ca. 14 m Sitzbank mit Rückenlehne,
— ca. 11 m Stahlgeländer,
— ca. 38 m Holzsitzauflagen,
— 1 St. Holztisch,
— 22 St. Holzsitzwürfel,
— 1 St. Sonnensegel,
— ca. 5 St. Mastleuchten,
— 1 St. Calisthenics-Klettergerüst,
— ca. 570 m2 Rasen- und Wieseflächen,
— ca. 290 m2 Pflanzflächen (Hecke, Sträucher, Stauden),
— 13 St. Hochstämme,
— ca. 1 Jahr Fertigstellungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.