Beschilderung; BV: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e. V. Referenznummer der Bekanntmachung: 161/13/267
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lebenshilfe-hassberge.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschilderung; BV: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e. V.
Maßnahme: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e. V.
Leistung: Beschilderung.
Am Steigpfad 4a
97437 Haßfurt-OT Sylbach
— ca. 125 Stück Papierflexible Türschilder und Wegweiser,
— ca. 2 Stück Schilder im Aussenbereich.
Ausführungsbeginn: ab 26. KW. 2021
Ausführungsende: bis 27. KW. 2021
Ausführungszeit: innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.