Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Zwiesel — BA III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9921 / 601-150
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Zwiesel — BA III
Gebäudebeschreibung: Der Bauabschnitt gliedert sich in drei rechteckige Baukörper, mit 2 Quer- und einem Längsbaukörper,
Gebäudeabmessungen:
— Querbaukörper A: ca. 26,50 m x 10,60 m,
— Längsbaukörper B: ca. 37,80 m x 10,60 m,
— Querbaukörper C: ca. 58,40 m x 10,60 m.
Bauart: Stahlbetonstützen und Unterzüge sowie aussteifende Wände in Stahlbeton- bzw. Ziegelbauweise verputzt,
— Dachkonstruktion in Holz mit Brandschutzverkleidung,
— Wandausfachung in Ständerbauweise und mit Fenster- bzw. Fassadensystem,
Fenster/Fassaden:
— Kunststofffenster- und Kunststofffensterelemente,
— Fassadenbekleidung nicht brennbar (Faserzementplatten),
Dachkonstruktion, -deckung:
— Holzbinderkonstruktion mit Querbalken und Dachschalung,
— Doppelstehfalzdeckung in Aluminium farbbeschichtet.
Gymnasium Zwiesel
Dr.-Schott-Str. 54
94227 Zwiesel
— 135 m2 Wärmedämmung,
— 3 600 m Unterkonstruktion,
— 28 m3 Zulage KVH, NSI,
— 590 m2 Fassadenplatten,
— 100 m Holzfaser-Dämmkeil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fassadenarbeiten
Ort: Lam
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.