Integrierte Bildungs- und Verwaltungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: IHK-2021/EU0428
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schwaben.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integrierte Bildungs- und Verwaltungssoftware
Beschaffung einer integrierten Bildungs- und Verwaltungssoftware.
86150 Augsburg
Beschaffung einer integrierten Bildungs- und Verwaltungssoftware:
Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Selbstverwaltungseinrichtung der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft.
Bilden, bündeln, beraten: Unter diesem Motto agiert die IHK Schwaben mit dem Hauptsitz in Augsburg und acht regionalen Geschäftsstellen als moderne Dienstleistungsorganisation. Die IHK steht ihren rund 140 000 Mitgliedsunternehmen in allen unternehmensrelevanten Fragen zur Seite und setzt sich mit Zukunftsinitiativen für bessere Chancen in der gesamten Region ein.
Die IHK Schwaben beabsichtigt eine integrierte Bildungs- und Verwaltungssoftware zu beschaffen.
Mit der neuen Software sollen aktuelle und künftige Anforderungen hinsichtlich:
— optimierter und automatisierter Prozesse,
— verbesserter Transparenz und Geschwindigkeit,
— Kundenservice,
— Erhöhung der Verfügbarkeit/Reduzierung von (Programm)-Schnittstellen,
— Kosteneinsparung.
Realisiert werden.
Die neue Softwarelösung soll zunächst insbesondere den Bedarf aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung mit angebundenen Prozessen und angrenzenden Bereichen abdecken:
— Online-Portal/Online-Services für Kommunikation und Datenaustausch mit den verschiedenen Kundengruppen (u. A. Prüfungsteilnehmer, Prüfer, Ausbildungsbetriebe),
— Verwaltung von Ausbildungsberufen und Ausbildungsverträgen,
— Verwaltung und Organisation von Aus- und Weiterbildungsprüfungen,
— Betreuung der Prüfer.
Perspektivisch sollen auch die Anforderungen aus dem weiteren Softwarebedarf u. A. aus dem Bereich Kundenmanagement durch die neue Software abgedeckt und die vorhandenen Lösungen abgelöst werden:
— Veranstaltungs- und Einlassmanagement,
— Raum- und Ressourcenverwaltungssystem,
— Durchführung von Onlineprüfungen,
— CRM-System.
Wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend ist perspektivisch die Abdeckung nachfolgender Bereiche:
— Zentrales Stammdatensystem,
— Beitragsverwaltung.
Nach aktuellem Stand sollen nachfolgende Systeme nicht durch die neue, integrierte Lösung abgelöst werden:
— Buchhaltungssoftware.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage zur Vorinformation unter dem nachfolgenden Link:
Vertragsverlängerung jeweils um 12 Monate
Erweiterung des Softwarepakets um weitere Anwendungsbereiche/Module um perspektivisch einen möglichst großen Anteil des Softwarebedarfs über die integrierte Lösung abwickeln zu können.
Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind ebenfalls bezugsberechtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach MiLoG, AEntG, Schwarz-ArbG, AufenthG,
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter hat außerdem anzugeben welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben,
d) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrer Interessensbestätigung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Erforderlicher jährlicher Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR),
— Erklärung, dass der Betrieb im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
In Höhe von mindestens:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall abschießen wird.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherungsgesellschaft bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen einzureichen.
— Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, oder der Bieter sich in Liquidation befindet,
— Erklärung zum Vorhandensein der gewerblichen Voraussetzung und Erklärung der Zuverlässigkeit.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
— Erklärung, dass Besprechungen, Abstimmungen, Angebote, Bemerkungen, begleitende Unterlagen, Schadenabwicklung sowie sämtliche Korrespondenz ausschließlich in deutscher Sprache geführt bzw. verfasst werden,
— Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Dem Angebot ist eine Referenzliste von vergleichbaren Projekten beizulegen.
Es sind mindestens je eine Referenz zu folgenden 3 Bereichen vorzulegen:
— Implementierung eines Bildungs- und Verwaltungssoftware die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist,
— Projekt zur Einführung eines IT-Systems bei einem Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung oder Bildungseinrichtung mit mindestens 100 Nutzern,
— Projekt zur Konzeption und Umsetzung einer Datenmanagementlösung mit einem Datenvolumen von mindestens 500 000 Datensätzen.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
— Angabe über die in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten angestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sowie die jeweilige Anzahl der angestellten Mitarbeiter/Mittarbeiterinnen im Bereich Softwareentwicklung (mindestens 15 Personen)/Customer Support (mindestens 5 Personen) für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (unter der Berücksichtigung der DSGVO) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist rechtlich bindend abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach § 37 Absatz 1 VgV, da die Leistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation (§ 38 Abs. 4 VgV) benannt wird.
Das Interesse zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren muss gegenüber der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle innerhalb der unter IV.2.2) angegebenen Frist in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) bekundet werden.
In der Interessensbekundung ist Bezug auf das betreffende Vergabeverfahren zu nehmen. Die Postanschrift und die Kontaktdaten des Ansprechpartners sind zu benennen.
Für die Teilnahme am weiteren Verfahren ist ein kostenlose Registrierung des Bieters auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Die zur Registrierung auf vorgenannter Plattform verwendete Emailadresse ist in dem Schreiben zur Interessensbekundung anzugeben.
Die Angaben gemäß Abschnitt III (Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben) sind im Rahmen der Interessensbekundung noch nicht erforderlich.
Die Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen.
Nur Unternehmen, deren Interessensbekundung fristgerecht bei der bezeichneten Stelle eingegangen ist, werden für die Teilnahme am weiteren Verfahren berücksichtigt (§ 38 Abs. 5 VgV). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessensbekundung.
Nach erfolgter, ordnungsgemäßer Interessenbekundung werden die jeweiligen Interessenten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ aufgefordert, Ihr Interesse durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu bestätigen (Aufforderung zur Interessenbestätigung).
Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe“ (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 – Rs. C-526/11) und der einschlägigen nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschluss v. 12.11.2015 – 1/SVK/033-15) sind die deutschen Industrie- und Handelskammern keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Durchführung dieses Verfahrens erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet.
Für die erneute Überprüfung dieser Grundsatzfrage steht Bietern folgender Rechtsweg offen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Ort: München
Land: Deutschland