Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Sanitärverbrauchsmaterial und dazugehörigen Spendern Referenznummer der Bekanntmachung: 01-21-112330 RV Sanitärverbrauchsmaterial
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Sanitärverbrauchsmaterial und dazugehörigen Spendern
Die KU beabsichtigt zum 1.9.2021 eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Verbrauchsmaterial der Waschräume abzuschließen, sowie den Kauf der dazugehörigen Waschraumspender mit der entsprechenden Montageleistung. Insbesondere wird Seife, Toilettenpapier und Falthandtuchpapier benötigt. Die KU erwartet optisch und technisch aufeinander abgestimmte Waschraum-Spender für die Befüllung der angebotenen Verbrauchsmaterialien zu erhalten.
Los 1 – Toilettenpapier und Toilettenpapierspender
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KU beabsichtigt zum 1.9.2021 eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Verbrauchsmaterial der Waschräume abzuschließen. Es wird v. a. Schaumseife, Toilettenpapier und Falthandtuchpapier benötigt.
Es werden 270 Stück Großrollen-Toilettenpapierspender inkl. deren Montage benötigt. Die Montage der Spender muss im Juli/August 2021 stattfinden. Bei den Sanitärverbrauchsmaterialien werden pro Jahr Verbrauchsmengen von ca. 3 500 Großrollen Toilettenpapier geschätzt. Detailliertere Mengen und Beschreibungen der Spender und des Verbrauchsmaterials finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag soll über 2 Jahre laufen und endet somit am 31.8.2023. Eine einmalige Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate (bis 31.8.2025) ist möglich und wird bei zufriedenstellender Leistung von Seiten der KU grundsätzlich angestrebt.
Los 2 – Falthandtuchpapier und -Spender
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KU beabsichtigt zum 1.9.2021 eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Verbrauchsmaterial der Waschräume abzuschließen. Es wird v. a. Schaumseife, Toilettenpapier und Falthandtuchpapier benötigt.
Es werden 200 Stück Falthandtuchpapierspender inkl. deren Montage benötigt. Die Montage der Spender muss im Juli/August 2021 stattfinden. Bei den Sanitärverbrauchsmaterialien werden pro Jahr Verbrauchsmengen von ca. 4 320 000 Blatt Falthandtuchpapier geschätzt. Detailliertere Mengen und Beschreibungen der Spender und des Verbrauchsmaterials finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag soll über 2 Jahre laufen und endet somit am 31.8.2023. Eine einmalige Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate (bis 31.8.2025) ist möglich und wird bei zufriedenstellender Leistung von Seiten der KU grundsätzlich angestrebt.
Los 3 – Schaumseife und Seifenspender
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KU beabsichtigt zum 1.9.2021 eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Verbrauchsmaterial der Waschräume abzuschließen. Es wird v. a. Schaumseife, Toilettenpapier und Falthandtuchpapier benötigt.
Es werden 210 Stück Schaumseifenspender inkl. deren Montage benötigt. Die Montage der Spender muss im Juli/August 2021 stattfinden. Bei den Sanitärverbrauchsmaterialien werden pro Jahr Verbrauchsmengen von ca. 6 000 Liter geschätzt. Detailliertere Mengen und Beschreibungen der Spender und des Verbrauchsmaterials finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag soll über 2 Jahre laufen und endet somit am 31.8.2023. Eine einmalige Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate (bis 31.8.2025) ist möglich und wird bei zufriedenstellender Leistung von Seiten der KU grundsätzlich angestrebt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einer Berufsgenossenschaft, Handelsregistereintragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.