Mobiliar für Klassenzimmer Karolinen-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: 0454
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiliar für Klassenzimmer Karolinen-Gymnasium
Im Rahmen der Erweiterung des Karolinen-Gymnasiums werden neben verschiedenen Fachräumen auch Klassenzimmer für die Unterstufe in Form von 3 Lernlandschaftscluster und für die Oberstufe in Form von Kollegstufenräumen erstellt. Die Klassenzimmer sollen mit losem Mobiliar ausgestattet werden. Die beauftragen Möbel sind zu liefern und in die vorgesehenen Klassenzimmer zu vertragen.
Ebersbergerstr. 3
83022 Rosenheim
Die beauftragten Möbel sind zu liefern und in die dafür vorgesehenen Klassenzimmer zu vertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207402
Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207402
Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207402
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrags zur Lieferung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tische und Stühle zu den dort genannten Preisen. Ein Einzelvertrag über die Lieferung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tische und Stühle kommt zu den im Angebot genannten Preisen mit dem Eingang der schriftlichen Bestellung der Auftraggeberin beim Auftragnehmer zustande. Die Bestellung erfolgt mindestens 2 Monate vor Leistungserbringung, der Liefertermin wird in der Bestellung angegeben. Die Lieferung des Mobiliars inklusive Vertragen frei Verwendungsstelle erfolgt an das Karolinen-Gymnasium, Eberbergerstraße 3 in 83022 Rosenheim.
Die Auftraggeberin ist während der Laufzeit des Vertrags nur verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis ausgewiesene Mindestabnahmemenge abzurufen.
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen sowie Vertragen an die Verwendungsstelle.
Abschnitt IV: Verfahren
83022 Rosenheim, Königstr. 13.
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis, der Angebotskalkulation oder anderen Angebotsinhalten des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538 München
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de/