Sanierung der Innenbereiche im Dienstgebäude Königsfeld: Rahmenvereinbarung für Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-95.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freyung-grafenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Innenbereiche im Dienstgebäude Königsfeld: Rahmenvereinbarung für Büromöbel
Rahmenvereinbarung im Zeitraum vom 15.2.2021 bis 30.5.2022 zur Lieferung von:
— Los 1: Tische, Rollcontainer und Schränke,
— Los 2: Bürodrehstühle,
— Los 3: Besprechungsstühle.
Sanierung der Innenbereiche im Dienstgebäude Königsfeld: Rahmenvereinbarung für Büromöbel
Das Landratsamt Freyung-Grafenau stattet das Dienstgebäude Königsfeld im Rahmen der Sanierung der Innenbereiche mit neuen Büromöbel aus. Für diese Büromöbel ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen. Der Abruf ist in 3 Teillieferungen für das Q2/2021, Q3/2021 und Q4/2021 vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich andere Abrufe der Teillieferungen offen.
Die Leistung wird aufgeteilt in 3 Lose. Für die Lose sind jeweils Mindestabnahmemengen, vorgesehene Mengen und Höchstmengen festgelegt. Die Mindestabnahmemengen der einzelnen Lose und Positionen Gliedern sich für den gesamten Abrufzeitraum wie folgt:
Los 1: Tische, Rollcontainer und Schränke
— 110 Stück Steh-Sitz-Rechteckarbeitstische mit elektromotorischer Höhenanpassung,
— 3 Stück Anstelltische,
— 2 Stück Besprechungstische AL,
— 5 Stück Besprechungstische SGL,
— 110 Stück Rollcontainer,
— 60 Stück Schiebetürenschränke – 1 600 mm Breite,
— 1 Stück Schiebetürenschrank – 1 200 mm Breite.
Los 2: Bürodrehstühle
— 110 Stück Bürodrehstühle.
Los 3: Besprechungsstühle
— 125 Stück Besprechungsstühle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tische, Rollcontainer und Schränke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eilenburg
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürodrehstühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Besprechungsstühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE229 Regen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.