Beschaffung von Dienstleistungen der Sensibilisierung, Beratung und Schulung von Tourismusorganisationen und Erlebnisanbietern zur Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: TVO_Digitalisierung_Erlebnisanbieter_02708_2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostbayern-tourismus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Dienstleistungen der Sensibilisierung, Beratung und Schulung von Tourismusorganisationen und Erlebnisanbietern zur Digitalisierung
Der Auftrag betrifft die Beschaffung von Dienstleistungen der Sensibilisierung, Beratung und Schulung von Tourismusorganisationen und Erlebnisanbietern zur Digitalisierung und Implementierung eines digitalen Vertriebs von Erlebnisangeboten in Ostbayern.
Tourismusverband Ostbayern e. V.
Im Gewerbepark D04
93059 Regensburg
Vier Destinationen Ostbayerns (Bayerischer Wald, Bayerisches Golf & Thermenland, Oberpfälzer Wald und Bayerischer Jura)
Mit dem vorliegenden Projekt soll Tourismusorganisationen sowie kleinen und mittleren touristischen Erlebnisanbietern im Tourismusgebiet Ostbayern (Niederbayern und Oberpfalz) durch Sensibilisierungsmaßnahmen aufgezeigt werden, wie neue Technologien, Konzepte und Strategien zu deren Vorteil eingesetzt und die digitalen Dienstleistungspotentiale entlang der touristischen Customer Journey bestmöglich ausgeschöpft werden können. Die Projektregion Ostbayern dient hierbei als Modellregion.
Durch Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Informations- und Beratungsveranstaltungen, Web-Seminare, Print- und Onlineinformationsmedien) sollen sich die Tourismusorganisationen und Erlebnisanbieter mit der Digitalisierung ihrer Produkte beschäftigen und eine Strategie zur Umsetzung entwickeln.
Darauf aufbauend sollen die Anbieter schrittweise zur Buchbarkeit ihrer Produkte auf der eigenen Webseite oder gar zum Vertrieb über externe Vertriebskanäle (regionale offizielle Tourismuswebseiten und professionelle Buchungsportale) motiviert werden. Es sollen am Projektende alle Verantwortlichen der Tourismusorganisationen und ein überwiegender Anteil der Erlebnisanbieter sensibilisiert worden sein.
Hierfür werden durch das Projekt Unterstützungsstrukturen geschaffen, die folgenden 4 Teilzielen dienen sollen:
(1) Stärkung regionaler touristischer Erlebnisanbieter durch die an deren Bedürfnisse angepasste Entwicklung von Strategien zur Nutzbarmachung der Chancen der Digitalisierung,
(2) Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zur Optimierung touristischer Dienstleistungen,
(3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusdestinationen Ostbayerns durch Stärkung regionaler Verbundlösungen und durch Nutzung digitaler Dienstleistungspotentiale entlang der touristischen Customer Journey sowie
(4) Steigerung der Attraktivität der Tourismusregion Ostbayern durch den Informations- und Komfortgewinn für die Gäste durch den zukünftigen digitalen Zugang zu den Erlebnisanbietern.
Angesichts der großen und heterogenen Zielgruppe mit einem niedrigen Digitalisierungsniveau ist eine sehr regionalspezifische und intensive Betreuung notwendig, um einen nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Daher wird für die 4 Destinationen Ostbayerns (Bayerischer Wald, Bayerisches Golf & Thermenland, Oberpfälzer Wald und Bayerischer Jura) eine Projektlaufzeit bis Oktober 2023 veranschlagt.
Die Leistung umfasst folgende Projektphasen:
1. Bestandsaufnahme des Status Quo und Konzeptentwicklung,
2. Sensibilisierung der öffentlichen Tourismusstrukturen,
3. Sensibilisierung und Digitalisierung der Erlebnisanbieter,
4. Evaluation.
Ziel des TVO ist die qualitative Sensibilisierung von Erlebnisanbietern und Tourismusorganisationen zur Digitalisierung und Buchbarkeit ihrer Erlebnisangebote. Dies soll auch mithilfe einer flächendeckenden Verbundlösung für Ostbayern erreicht und aufgezeigt werden.
Durch die Stellung eines einheitlichen Systems durch den Tourismusverband Ostbayern e. V. (Verbundlösung) bleiben den einzelnen Tourismusorganisationen und Erlebnisanbietern Aufwendungen für die Beauftragung einer eigenen Systemlösung erspart. Außerdem entfällt deren Bedarf an systemseitigen Einrichtungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen. Dadurch wird auch vermieden, dass ein Flickenteppich aus verschiedensten Systemen und dadurch unmöglicher Vernetzung über Betriebs- oder Ortsebene hinaus entsteht. Die Erlebnisangebote der Region werden auf den touristischen Webseiten der Destinationen sowie der Unterorganisationen und Leistungsträger in einem einheitlichen Erscheinungsbild nach außen getragen und sind dennoch flexibel an das jeweilige Website-Design anpassbar. Weiterer Vorteil ist, dass Angebote nicht nur für den eigenen Ort oder die direkte Umgebung dargestellt werden können. Eine Verbundlösung ermöglicht also einen unbegrenzten Crosssale über Orts- und Regionsgrenzen hinaus, was der Flexibilität und Mobilität des Gastes zugutekommen und entsprechen. Zudem bieten digitalisierte buchbare Erlebnisangebote in einem System (Verbundlösung) die Möglichkeit, auch gesammelt in anderen Applikationen buchbar gemacht zu werden, also ein komplettes Channelmanagement mit nur einer API-Schnittstelle. Um für den touristischen Markt der Zukunft perfekt aufgestellt zu sein und den digitalen Gewohnheiten des Gastes Rechnung zu tragen, stellt eine Verbundlösung für die gesamte Region die beste Wahl dar.
Die Anforderungen des ländlichen Raums standen bei der Wahl einer geeigneten Verbundlösung im Vordergrund. Die Erlebnisangebote in Ostbayern sind weder in großen Mengen verfügbar, noch werden sie in regelmäßigen Abständen angeboten. Für diese Erlebnisanbieter ist es daher oftmals schwierig, Präsenz auf dem digitalen Markt zu erlangen. Die Firma feratel media technologies AG hat ihren One-Stop-Experience-Shop überwiegend in ländlichen Regionen eingesetzt, weshalb sich deren System gegenüber anderen Anbietern als am geeignetsten als Verbundlösung für Ostbayern herausstellte.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft.
Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst bis zum 31.12.2021.
Der Aufraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit, je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, spätestens zum 30.9.2021 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, die Vertragslaufzeit, je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, spätestens zum 30.9.2022 erneut zu verlängern bis zum 31.10.2023.
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 bis höchstens 5 Bewerber zugelassen, die auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, 3, 4 oder 5 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts (Vergütung für die Leistungen) der Referenzprojekte wie folgt:
Auftragswert – Vergütung für die Dienstleistungen für Sensibilisierungskampagnen (netto) Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können also für die maximal 5 Referenzprojekte bis zu maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 „Referenzprojekte“ für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz sind 2 zusätzliche Projektblätter (also maximal 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Es bestehen die oben aufgeführten Verlängerungsoptionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung die Anlage 202 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden und diese Anlage mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe;
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB.
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB.
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
1. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a. und b. genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden und/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllen wird.
Die Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind
— ein entsprechender Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
Oder
— eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, für die kein entsprechender Nachweis eingereicht wird,
Oder
— eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher die Anlage 205 „Berufs-_ Betriebshaftpflichtversicherung“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Technische Fachkräfte:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich sind.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master, Magister, Staatsexamen oder Bachelor verfügen.
2. Referenzprojekte:
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Durchführung von Sensibilisierungskampagnen (Informationsveranstaltungen und -kampagnen) touristischer Leistungsträger zum digitalen Vertrieb für einen Auftraggeber; Beratung und Schulung von touristischen Anbietern, die ihre Dienstleistung(en) über das Internet (www) anbieten wollen) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Auftragswerts,
— Erbringungszeitraums sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers,
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
1. Technische Fachkräfte:
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 10 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master, Magister, Staatsexamen oder Bachelor verfügen, jedoch mindestens 2 davon über ein Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher die Anlage 207 „Technische Fachkräfte“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt – nur dann geeignet, wenn das Projekt mindestens 6 Monate am Stück gelaufen ist in dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 „Referenzprojekte“ für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag:
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung im Entwurf ist in Anlage 902 enthalten. Außerdem wird auf die Anlagen 802, 911 verwiesen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung:
Nachfolgend werden die Mindestanforderungen (sog. Ausschlusskriterien [A]) aufgeführt, die der Bieter zwingend einzuhalten hat. Diese Mindestanforderungen können im Laufe des Verhandlungsverfahrens nicht mehr geändert werden. Erfüllt das Angebot eines Bieters nicht die Mindestanforderungen, ist es zwingend auszuschließen:
a) der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, im Falle der Auftragserteilung, während der Projektlaufzeit einen projektverantwortlichen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter einzusetzen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Erstangebote über mindestens 5 Jahre (Projektleiter); sowie mindestens 2 Jahre (stellvertretender Projektleiter) jeweils über Leitungserfahrung von Projekten vergleichbarer Größenordnung verfügen und dabei für die Personaleinsatzplanung im Projekt und die Einhaltung der Projektbudgets verantwortlich waren.
b) der Bieter die Bietergemeinschaft sichert zu, dass im Auftragsfall die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch erfolgt und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers die deutsche Sprache verhandlungssicher beherrschen.
2. Datenschutz:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem
Tourismusverband Ostbayern e. V. abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
3. Unterauftragnehmer/Nachunternehmer:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern/den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDWK5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.