Umbau und Sanierung der Berufsfachschule Mitterfels - Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: n.d.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-straubing-bogen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung der Berufsfachschule Mitterfels - Architekt
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung der Berufsfachschule in Mitterfels.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt einen Umbau und Sanierung der Berufsfachschule in Mitterfels. Die zu erwartenden Umbau- und Sanierungskosten betragen voraussichtlich zwischen 2,5 bis 3,0 Millionen EUR. Die geplante Sanierungsmaßnahme ist geographisch gesehen am Fuße des bayrischen Waldes im Landkreis Straubing-Bogen in 94360 Mitterfels, erreichbar nördlich über die Anbindung an die Autobahn A3 und Bundesstraße B20. Die Gründung der Berufsschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege in Mitterfels erfolgte im Jahre 1973/74. Die Berufsschule wurde in den beiden Häusern der ehemaligen Landwirtschaftsschule untergebracht. 1977 erfolgte die erste Umgestaltung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege. 1983 wurde der Um- und Erweiterungsbau der Berufsfachschule fertiggestellt. Es wurden die beiden Häuser durch einen Verbindungsbau miteinander funktional erschlossen. Die Berufsfachschule wurde im Laufe der Jahre immer wieder umgebaut und saniert. Im Sommer 2020 wurde der nördliche Gebäudeteil Haus II an die Gemeinde Mitterfels verkauft und somit müssen einige Räume aus dem verkauften Gebäudeteil in den verbleibenden Gebäudeteilen untergebracht werden. Schulküche und Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer sind derzeit im EG Haus II untergebracht, müssen ins Haus I und in den Zwischenbau verlagert werden. Neben Instandsetzungen und Modernisierung werden dadurch auch erhebliche Umbaumaßnahmen notwendig. Ziel ist es, den Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern im Frühjahr 2021 einzureichen. Nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns soll im September 2021 die Umbaumaßnahme im Zwischenbau begonnen werden. Die beiden Schulküchen sollen im EG Haus I Platz finden, der Verwaltungsbereich und die Schulleitung im 1. Obergeschoss. Es ist angedacht, die in ihrer Anzahl deutlich reduzierten Internatszimmer mit Nasszelle und Kochgelegenheit auszustatten. Die Gebäudesanierung mit Vollwärmeschutz und Dachsanierung Haus I könnte nach Auszug aus Haus II erfolgen. Notwendig ist die Generalsanierung des gesamten Gebäudeteils wie im Lageplan angedeutet. Auch das Dach (Satteldach, Ziegeldeckung) sowie die komplette Gebäudefassade muss saniert werden. Ebenso ist die Wärmedämmung des gesamten Gebäudes dem heutigen Standard entsprechend zu verbessern. Förderprogramme von Bund und Länder sollen abgerufen werden. Grundfläche EG (Gebäudeteil Umbau und Sanierung) ca. 971 m2 Geschossfläche brutto Haus I ca. 2 500 m2 Umbauter Raum (Gebäudeteil Umbau und Sanierung) ca. 9 878 m³.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2;
— Stufe 2: LPH 3-4;
— Stufe 3: LPH 5-7;
— Stufe 4: LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landau
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.