Impfaußenstelle Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2021-0063
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Impfaußenstelle
Impfaußenstelle Isarklinik für Impfung von Lehrern, Erziehern sowie Angestellten von Schulen und Kindertagesstätten.
München
Deutschland
Insbesondere für die Impfung von Lehrern, Erziehern sowie Angestellten von Schulen und Kindertagesstätten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6a CoronaImpfV soll eine Impfaußenstelle (IAS) des Impfzentrums München-Riem in der Landeshauptstadt München eingerichtet werden. Bei der Zielgruppe handelt es sich im Stadtgebiet München um ca. 30 000 Personen. Die Impfung dieser Zielgruppe soll schnellstmöglich mit AstraZeneca erfolgen. Die Impfstoffversorgung erfolgt durch das Impfzentrum München-Riem in. Sofern nicht genügend Impfstoff verfügbar ist für den planungsgemäßen Betrieb in München-Riem sowie in der IAS, ist die Verteilung in Rücksprache mit der Auftraggeberin festzulegen. Errichtung, Organisation und Betrieb sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die CoronaImpfV mit der Höherpriorisierung des Lehrpersonal wurde zum 24.2.2021 geändert (siehe Schreiben des Ministeriums zur Impfungsdurchführung vom 26.2.2021). Dies war nicht vorhersehbar und es muss umgehend darauf reagiert werden.
Die Inzidenzwerte werden aufgrund der Mutationen ab Anfang April wieder auf über 200 geschätzt. Die Inzidenzwerte stehen zwar in keinem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang zu den Impfungen. Allerdings wird derzeit aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern davon ausgegangen, dass die so genannten Varianten deutlich agressiver sind und so zu deutlich steigenden Inzidenzwerten führen können. Im Bund-Länder-Beschluss heißt es dazu:
„Gleichzeitig steigt der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen in Deutschland schnell an, wodurch die Zahl der Neuinfektionen jetzt wieder zu steigen beginnt. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, wie gefährlich die verschiedenen Covid19- Varianten sind. Sie verdeutlichen, dass es notwendig ist, beim erneuten Hochfahren des öffentlichen Lebens vorsichtig zu sein. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen.“
Im o. g. Beschlusses heißt es „für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen“ geben müssen.
Insoweit ist das Impfen des Lehr- und KITA Personals nach allgemeiner Wahrnehmung von zentraler Bedeutung, um diese Personengruppe zu schützen. Grund: Können die Kinder z. B. nicht in die Schule, weil die Lehrer erkranken, können deren Eltern nicht arbeiten etc. Die Schulöffnung wird allgemein als zentral angesehen, nicht zuletzt auch, um die gesunde Entwicklung der Kinder nicht zu gefährden und ihren verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Bildung nicht weiter einzuschränken.
Das bestehende Impfzentrum kann die Kapazität nicht auch für Lehrpersonal vorhalten.
Das Impfzentrum wird derzeit massiv ausgebaut. Dies in der personell und organisatorisch maximalen Geschwindigkeit. Aktuell können ca. 3 000 Personen stationär dort geimpft werden. Ein zeitnaher Ausbau auf die maximale geplante Kapazität von 6 000 — 7 000 am Tag soll bis Ende März erfolgen.
Um die Impfungen des Lehrpersonals etc. zeitnah durchführen zu können, sind die geplanten ca. 1 500 Impfungen am Tag erforderlich. Im bestehenden Impfzentrum könnten diese — wie dargestellt — nur abgebildet werden, wenn man dort auf die Impfungen anderer Personen verzichtet. Aus diesem Grund i
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Impfaußenstelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.