Einführung eines zentralen OMS (Outputmanagementsystems mit Unterstützungsleistung) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines zentralen OMS (Outputmanagementsystems mit Unterstützungsleistung)
Einführung eines zentralen
OMS (Outputmanagementsystems
Mit Unterstützungsleistung).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel ist es, ein zentrales OMS zu implementieren. Dieses muss über offe-ne/herstellerunabhängige Schnittstellen verfügen. Das OMS muss an bestehende Systeme über eine Middleware an SAP IS-U, SAP CRM, Workforcemanagementsystem, EVI Jet, Porta-le (Netz und Vertrieb), CRM-System der VAG sowie an das Netzinformationssystem und Ar-chiv angebunden werden können, um für die Kommunikation wichtige Output-Daten in unter-schiedlichen Formaten bereitzustellen und diese auch im Archiv abzulegen. Durch die bevor-stehenden Transformationen an der aktuellen IT-Landschaft sind zukünftig neue Abrechnungs- und CRM-Systeme anzubinden.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist die initiale Einführung eines OMS und die Anbindung an die notwendigen Systeme über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit der NIT, sowie den jeweiligen Fachbereichen. Die operative Gestaltung und Umsetzung der Kommunikation erfolgt mit Unterstützung der NIT in den einzelnen Bereichen (Vertrieb, Netz, VAG, ...). Die angedachten Umsetzungsprojekte sind sowohl inhaltlich als auch in der zeitli-chen Abfolge im Lastenheft beschrieben.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeerklärung gemäß Formblatt (Musskriterium),
2. Erklärung Unterauftragnehmer,
3. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Musskriterium, wenn Einsatz von Unterauftragnehmer siehe A-05 erfolgt),
4. Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (Musskriterium, wenn Zuschlag erteilt wird),
5. Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium vor 2. Stufe),
6. Erklärung zur Eignungsleihe,
7. Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister (Musskriterium),
8. Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 + 124 GWB vorliegen (Musskriterium),
9. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Musskriterium),
10. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache und Anerkennung deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall (Musskriterium),
11. Zertifizierung nach ISO 27001 (Musskriterium),
12. Zertifizierung nach ISO 9001 (Musskriterium),
13. Zertifizierung nach IDW PS 951 Typ B oder vergleichbar,
14. Mindestlohnerklärung (Musskriterium),
15. Erklärung Rechenzentrum (Musskriterium),
16. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder vergleichbares (Musskriterium),
17. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. EU-DSGVO (Musskriterium vor Zuschlagserteilung),
18. Eigenerklärung zum übermittelten Leistungsspektrum (Musskriterium).
19. Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform) (Gewichtung 10 %),
20. Umsätze der letzten 4 Geschäftsjahre (bei vergleichbaren Leistungen) (Gewichtung 10 %).
21. Personelle Ausstattung der letzten 4 Jahre im Bereich des Auftragsgegenstande (Gewichtung 5 %),
22. Drei Referenzen über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 5 Jahren umgesetzt wurden mit folgendem Inhalt:
— Referenz erfüllt das Kriterium Branche Dienstleistungsbranche (Versicherungen, Banken, Energiewirtschaft, öffentlicher Dienst etc.) (Gewichtung 7 %),
— Referenz bezieht sich auf ein Unternehmen > 500 000 Kunden (Gewichtung 4 %),
— Referenz bezieht sich auf Einführung eines Outputmanagementsystems (Gewichtung 7 %),
— Abschluss der Referenz in den letzten 5 Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) (Gewichtung 7 %).
Kombinierte Mängelansprüche- und Vertragserfüllungsbürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.